Dein Auskunftsanspruch zur Betriebsrente
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Du planst deinen Ruhestand und möchtest Informationen zu deiner betrieblichen Altersversorgung erhalten? Wir erklären dir, welche Auskunftsrechte dir gegenüber deinem (früheren) Arbeitgeber zustehen.
Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung
Eine betriebliche Altersversorgung ist ein betriebsinternes Rentensystem. Oft funktioniert dieses so, dass der Arbeitgeber Leistungen neben dem Gehalt einzahlt. Gelegentlich zahlt auch der Arbeitnehmer selbst ein, indem ein Teil seines Gehalts in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen im Alter umgewandelt wird (§ 1a BetrAVG).
Die betriebliche Altersversorgung ist meist Teil des Arbeits- oder Tarifvertrages oder von Betriebsvereinbarungen.
Für dich als Arbeitnehmer hat das insbesondere zwei Vorteile:
- Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht ein weiteres Altersversorgungssystem.
- Betriebsrenten werde nicht als Arbeitslohn, sondern „nachgelagert“ besteuert, d.h. die Steuern auf die spätere Versorgungsleistung sind niedriger.
Die Auskunftspflichten des Arbeitgebers
Auf Nachfrage muss der (ehemalige) Arbeitgeber dir Auskunft über den Stand deiner Betriebsrente geben (§ 4a BetrAVG). Ein „berechtigtes Interesse“ musst du dafür nicht mehr vorweisen; es genügt, dass du nachfragst. Der Arbeitgeber muss verständlich, in Textform und innerhalb einer Frist Auskunft geben.
Folgende Auskünfte kannst du verlangen:
Ist eine Teilnahme an einer betrieblichen Altersversorgung möglich?
Zunächst kann ganz grundsätzlich erfragt werden, ob eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung besteht. Als nächstes ist dann entscheidend, wie du teilnehmen kannst. Eventuell müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein oder es besteht eine Wartezeit.
Wie hoch sind die Anwartschaften?
Ebenso stehen dir Auskünfte zu der Höhe deiner Altersversorgung zu:
- Wie ist der aktuelle Stand der Anwartschaften?
- Und auf welche Höhe wird die Versorgungsleistung bei Eintritt des Rentenalters prognostiziert?
Zur Nachprüfung hast du das Recht, detaillierte Informationen zu erhalten. Natürlich musst du zuvor die Daten bereitstellen, die der Arbeitgeber für die Berechnung benötigt.
Können die Anwartschaften verfallen?
Wichtig für dich ist, ob deine Anwartschaften bei Verlassen des Unternehmens verfallen. Damit die Rentenanwartschaften unverfallbar sind, ist meist der Ablauf einer bestimmten Frist nötig. Diese sind je nach Gestaltung der Altersversorgung unterschiedlich lang. Der Auskunftsanspruch ist also wichtig, um zu wissen, ob dir im Rentenalter Leistungen zustehen, obwohl du das Unternehmen schon lange verlassen hast.
Wichtig: Ansprüche aus Entgeltumwandlung sind hingegen immer sofort unverfallbar, weil Du sie aus eigenem Gehalt finanzierst (§ 1b BetrAVG). Hier geht es also um Leistungen, die du einmal eingezahlt hast, nicht dein Arbeitgeber.
Wie entwickelt sich die Betriebsrente nach Ende des Arbeitsverhältnisses?
Verlässt du den Betrieb, zahlst du zwar als Arbeitnehmer nicht mehr in die Betriebsrente ein. Dennoch entwickelt sich diese grundsätzlich weiter. Häufig wird sie mit 1% oder höher verzinst. Auch über die Weiterentwicklung kannst du Auskunft verlangen.
Auskunftsanspruch nach Ende des Arbeitsverhältnisses?
Nachdem du das Unternehmen verlassen hast, muss der Arbeitgeber dir ebenfalls den Stand deiner Betriebsrente mitteilen, wenn du danach fragst. Leider ist es oft nicht leicht, an diese Informationen zu kommen. Besonders schwierig ist es, wenn du schon länger nicht mehr für das Unternehmen arbeitest und dieses in der Zwischenzeit sogar verkauft wurde. In vielen Fällen fühlt sich dann niemand zuständig. Dennoch: Du hast einen Anspruch auf die Auskünfte. Ich helfe dir dabei, an die nötigen Informationen zu kommen.
Höhe des Übertragungswerts?
Eine Übertragung der Anwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber ist möglich, wenn alle Beteiligten zustimmen. Der alte Arbeitgeber muss dann darlegen, mit welchem Wert die alten Anwartschaften übergehen.
Der Übertragungswert kann
- entweder der Barwert der Versorgungsleistung sein, wenn die Vorsorge über den Arbeitgeber oder eine Unterstützungskasse erfolgt.
- oder das gebildete Kapital sein, wenn die Vorsorge über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse erfolgt.
Beim neuen Arbeitgeber kannst du erfragen, in welcher Höhe die neuen Anwartschaften aus dem Übertragungswert jetzt bestehen.
Was ist, wenn die Informationen falsch oder unvollständig sind?
Da die Informationspflicht eine schuldrechtliche Nebenpflicht ist, kannst du bei falscher, verspäteter oder unterbliebener Antwort möglicherweise Schadensersatz verlangen. Dies umfasst auch mögliche Anwalts- und Gerichtskosten, die dir bei der Durchsetzung deines Auskunftsanspruchs entstehen, weil dein (ehemaliger) Arbeitgeber nicht oder verspätet reagiert hat. Dafür muss der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
In einem unverbindlichen Erstgespräch berate ich Dich gerne zu deinen Auskunftsansprüchen in der Betriebsrente. Gemeinsam beschaffen wir die Informationen, die du benötigst.
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