Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt eBay-Händler ab

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Verein mahnt verschiedene Wettbewerbsverstöße ab

1. Wer mahnt ab?

In diesem Artikel möchte ich über aktuelle Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. berichten. Berichterstattungen im Internet zufolge mahnt dieser Verein derzeit unter anderem eBay-Händler ab, die verschiedene Wettbewerbsverstöße begangen haben sollen.

Dem Empfänger der Abmahnung beispielsweise ein Verstoß gegen die Garantie-Hinweispflicht oder eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorgeworfen.

Betroffen von solchen Abmahnungen sind vor allem Unternehmer, die auf eBay tätig sind.

2. Welche Forderungen stellt der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.?

Die Abmahnung enthält im Kern zwei Forderungen:

a. Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung
b. Zahlung eines Betrages in Höhe von 243,95 € (Abmahnkosten)

Unser ausdrücklicher Rat:

Bitte unterschreiben Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung noch zahlen Sie anstandslos die geforderten 243,95 €. Dies könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden und ihre Verteidigungsmöglichkeiten erheblich verschlechtern.

3. Ich habe eine Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten, was nun?

Bitte bewahren Sie zunächst Ruhe.

Zunächst wäre zu prüfen, ob die Vorwürfe in Ihrem konkreten Fall überhaupt zutreffend sind und ob überhaupt eine Berechtigung zum Abmahnen besteht.

Es bestehen im Einzelfall oftmals mehrere Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine solche Abmahnung.

So müsste zunächst geprüft werden, ob Sie überhaupt einen Wettbewerbsverstoß begangen haben. Dieses müsste im Rahmen einer einzelfallbezogenen Prüfung genau untersucht werden. Hierfür stehe ich Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne zur Verfügung.

Sofern Sie nach dem Ergebnis der Prüfung nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen haben oder aus anderem Grunde nicht verantwortlich sind (z.B. weil der eBay-Shop auf eine andere Person angemeldet ist), wäre die Abmahnung unbeachtlich und bräuchte lediglich kurz schriftlich zurückgewiesen werden.

4. Soforthilfe-Tipps bei Erhalt einer Abmahnung

- Kein Kontakt zu Gegenseite!
- Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!
- Fristen unbedingt einhalten!
- Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
- Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)

Haben auch Sie eine Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten? In diesem Fall helfe ich Ihnen als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und zugleich Fachanwalt für IT-Recht gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven kommen sollten, ist eine Vertretung Ihrer Interessen kein Problem. Ich vertrete Sie gerne bundesweit. Übermitteln Sie uns gerne vorab das Abmahnschreiben per E-Mail, das erleichtert und die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.

Gerne können Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch kontaktieren. Fragen Sie auch nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsverteidigung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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