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Diagonal Inkasso für CopeCart - Mahnung wegen Coaching Vertrag

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Wenn Sie eine Mahnung der Diagonal Inkasso GmbH erhalten haben, die sich auf einen Coaching-Vertrag mit der CopeCart GmbH bezieht, sollten Sie zunächst die Ruhe bewahren. Und sich ggf. über Ihre Rechte und Optionen informieren. Im Folgenden werde ich genauer auf dieses Thema eingehen. Dies basierend auf zahlreichen Erfahrungen, über die ich als Anwalt im „Gesamtkomplex Diagonal Inkasso, CopeCart und Coaching-Verträge“ verfüge. 

Diagonal Inkasso seriös?

Das Diagonal Inkasso ist ein Unternehmen, das sich auf das Forderungsmanagement spezialisiert hat. Es arbeitet im Auftrag von Gläubigern, um unbezahlte Rechnungen einzufordern. Insoweit handelt es sich jedenfalls nicht um ein Fake-Inkasso.

CopeCart übernimmt bisher unter anderem die Zahlungs- resp. Vertragsabwicklung für verschiedene Online-Coaches und Mentoren. Wenn Sie also vermeintlich einen Coaching-Vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen haben, der seine Dienste über CopeCart abwickelt, könnte es sein, dass das Diagonal Inkasso im Auftrag von CopeCart eine Mahnung an Sie versendet. 

Dies erfahrungsgemäß zunächst per E-Mail mittels sogenannter E-Mahnung der Diagonal Inkasso GmbH. Eine Inkasso-Mahnung per E-Mail ist heutzutage nicht ungewöhnlich und grundsätzlich auch nicht unseriös. 

Demnach wird es sich bei der Mahnung des Diagonal Inkasso um keinen klassischen Fake handeln. Ignorieren sollte Sie diese Mahnung also besser nicht.

E-Mahnung des Diagonal Inkasso für CopeCart? Keine Panik, aber auch nicht ignorieren!

Gleichwohl ist herauszustreichen, dass eine Mahnung des Diagonal Inkasso nicht automatisch bedeutet, dass Sie die Zahlung auch zwingend leisten müssen. Es ist zunächst ratsam, die Angelegenheit sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass insbesondere der Coaching-Vertrag und die damit verbundenen Forderungen rechtmäßig und korrekt sind.

In einigen der mir als Anwalt bisher vorliegenden über 100 Fälle haben die Rechtsuchenden, die CopeCart-Coaching-Verträge abgeschlossen haben sollen, insoweit Bedenken geäußert. Diese Bedenken reichen von mangelnder Transparenz bei Vertragsdetails und Zahlungsmodalitäten bis hin zu Unstimmigkeiten bezüglich des Widerrufsrechts. 

Es gibt etliche Berichte von vermeintlichen Coachees bzw. Mentees, wonach der jeweilige Coaching-Anbieter bzw. Closer scheinbar die Rechte zu beschneiden versucht hat. Nicht selten war den Betroffenen schon nicht klar, dass der Vertrag mit CopeCart geschlossen würde. Erst mit Eingang der ersten E-Mahnung durch die CopeCart GmbH wurde manch Betroffenem gar erst die Existenz von CopeCart bekannt.

Mahnung des Diagonal Inkasso unberechtigt, wenn Vertrag mit CopeCart unwirksam

Ein weiterer Ansatzpunkt, der die Nichtigkeit der zugrunde liegenden Coaching-Verträge zur Folge haben könnte, ist das Vorliegen von Sittenwidrigkeit bzw. Wucher. Wenn die Preise für das Online-Coaching deutlich überhöht sind und dadurch ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, kann dies die Rechtmäßigkeit der Verträge in Frage stellen. 

Hoch aktuell ist auch die Thematik rund um das Fernunterrichtsschutzgesetz. Die Gerichte sind sich im Hinblick auf die Auslegung dieses Gesetzes aktuell allerdings noch nicht abschließend einig. Insoweit bietet auch das FernUSG aktuell keinerlei Garantie für irgendetwas. Auch, wenn dies an manchen Stellen im Internet anders klingen mag.

Mahnung durch Diagonal Inkasso oder CopeCart? Kostenlose Ersteinschätzung!

Schreiben Sie mir gerne, wenn Sie eine rechtliche Überprüfung des angeblichen Coaching-Vertrags bzw. einer Mahnung durch das Diagonal Inkasso wünschen. 

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich mich intensiv mit zahlreichen Fällen von Rechtsuchenden befasst, die mit Mahnungen des Diagonal Inkasso im Zusammenhang mit möglicherweise unwirksamen CopeCart-Coaching-Verträgen konfrontiert waren.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Situation individuell ist und es keine allgemeine Lösung gibt. 

Spätestens mit Eingang eines Inkassoschreibens ist regelmäßig eine zeitnahe Reaktion gefordert. Schreiben Sie mir gerne über das nachfolgende Kontaktformular oder per E-Mail an: info@nocon-recht-digital.de

RA Robin Nocon, Recht. Digital.




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