Die Leistungspflicht der Gebäudeversicherung

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Teurer Schutz für wenig Leistung?

Eine Wohnimmobilie stellt zumeist den Teil des Eigentums dar, der wirtschaftlich höchsten Wert darstellt. Diesen Wert gilt es zu schützen. Schnell werden Gebäude und Gebäudeteile durch Feuer, Wasser oder Sturm beschädigt oder zerstört. Die Wiederherstellungskosten für die Wohnimmobilie können schnell mehrere Hunderttausend Euro betragen. Um sich vor den finanziellen Auswirkungen eines solchen Schadens zu schützen, schließen viel Eigentümer von Wohnimmobilien eine Gebäudeversicherung ab. Die Gebäudeversicherung ersetzt im Schadensfall die Kosten, die zur Widerherstellung des Gebäudes oder der Gebäudeteile notwendig ist. Die Gebäudeversicherung in ihrer Grundform sichert die häufigsten Schadensursachen, wie der Wasserschaden, ab. Aber auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel sowie durch Hochwasser können abgesichert werden. Welches Risiko abgesichert werden soll, ist, wie bei jeder anderen Versicherung auch, abhängig von dem Sicherheitsbedürfnis des Versicherungsnehmers sowie dessen finanziellem Spielraum. 

Der häufigste Schadensfall

Die häufigste Schadensursache in der Gebäudeversicherung ist der Austritt von Leitungswasser. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Austritt infolge eines Frostschadens oder eines Rohrbruchs erfolgt. Dass der Wasseraustritt auf dem eigenen Grundstück geschieht, ist nicht erforderlich. Auch Wasserschäden durch einen Austritt von Leitungswasser auf dem Nachbargrundstück sind grundsätzlich von der Gebäudeversicherung umfasst. Es muss sich jedoch immer um Leitungswasser handeln. Starkregen und Überflutungen sind durch die separat abzuschließende Elementarversicherung abgesichert. Leitungswasser umfasst jedes Wasser, was sich in Zu-und Ableitungsrohren befindet. Dazu zählen auch Heizungsrohre, Rohre für die Betriebsmittel von Klima- und Wärmeanlagen sowie Abwasserrohre. Das Wasser in Regenrinnen stellt kein Leitungswasser dar. 

Wann liegt ein Wasserschaden vor?

Ein Schaden durch Leitungswasser liegt vor, wenn das Leitungswasser bestimmungswidrig austritt. Bestimmungswidrig tritt das Leitungswasser aus, wenn Leitungswasser dort austritt, wo es nicht soll. Gleich ob es sich um einen abgerissenen Waschmaschinenschlauch oder eine überlaufende Badewanne handelt. Die Versicherung hat dann grundsätzlich alle Schäden zu ersetzen, die infolge des Wasseraustritts entstanden sind. Dies umfasst Schäden am Gebäude selbst sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen. Problematisch stellt sich in solchen Fällen die Bestimmung der Schadenshöhe dar. Grundsätzlich hat die Versicherung nur den Wert zu ersetzen, der zur Wiederherstellung zum Zeitpunkt des Schadenseintritts notwendig ist. Dies bedeutet, dass eventuelle Vorschäden oder beschädigte wertlose Gegenstände nicht ersetzt werden. Die Beweislast für das Nichtvorliegen von Vorschäden trifft den Versicherten. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer zu beweisen hat, dass keine Vorschäden an dem Gebäude, Gebäudeteilen oder an den Wasserleitungen vorhanden war.

Der versicherte Zeitwert

In den meisten Fällen reguliert die Versicherung den Schaden binnen kurzer Zeit. Es kommt dennoch häufig zum Streit über den Wert der beschädigten oder zerstörten Gebäudeteile und Einrichtungsgegenstände zum Zeitpunkt des Schadensfalls. Problematisch ist die Wertbestimmung vor allem bei älteren Gegenständen, wie Erbstücken oder bei eingebauten Gegenständen, wie Leitungen. Gerade Letztere verlieren mit dem Einbau ihren Wert fast vollständig. Grundsätzlich sind nur die Kosten zu erstatten, die zur Wiederherstellung notwendig waren. Dabei sind jedoch nicht die Gesamtkosten gemeint, sondern nur die Kosten um die Wiederherstellung des Zustands zum Zeitpunkt des Schadens durchführen zu können. Das heißt, dass letztlich nur der Zeitwert versichert ist. Tritt der Schaden also in einem besonders alten Gebäude ein, ist auch nur die Widerherstellung in den alten Zustand versichert. Nicht versichert ist die gesamte Sanierung des Gebäudes. Gleich welchen Wert die beschädigten Sachen tatsächlich hatten, ist die Wertberechnung regelmäßig fehlerbehaftet. Ermittelt die Versicherung hier einen zu geringen Wert, kommt es häufig zu Streitigkeiten, die sich schnell eine lange Zeit hinziehen können.

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