Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG als Steuerfalle bei gehaltenen Gesellschaftsanteilen an einer GmbH.

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1. Wirkung und Funktion der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Der dauerhafte Wegzug eines GmbH-Gesellschafters ins Ausland (Wohnsitzverlegung) kann erhebliche steuerliche Nachteile für diesen auslösen.

Schuld daran ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung im Sinne des § 6 AStG, mit der der Gesetzgeber versucht, eine Kapitalflucht ins Ausland zu verhindern, indem stille Reserven einer Kapitalgesellschaft in Form von GmbH-Geschäftsanteilen im Zeitpunkt des Wegzugs der Besteuerung unterworfen werden.

Gemäß § 6 AStG wird im Zeitpunkt des Wegzugs eine fiktive Anteilsveräußerung unterstellt und diese der Besteuerung unterworfen, wenn der ins Ausland ziehende Gesellschafter einen Gesellschaftsanteil von mind 1% an einer GmbH im Privatvermögen hält.

Durch die ausgelöste Steuer kann eine nicht unerhebliche und darüber hinaus ungeplante finanzielle Belastung eintreten. Denn durch die vom Gesetzgeber konstruierte Wegzugsbesteuerung wird ein Anteilsverkauf "fiktiv" unterstellt und hierauf die Steuerlast berechnet. Faktisch erhält der Steuerpflichtige - mangels realem Anteilsverkauf - keine Zuflüsse (sog. Dry-Income), was einen Liquiditätsengpass verursachen kann.

Wichtige Einschränkung für die Wegzugsbesteuerung ist, dass diese nur greift, wenn der Steuerpflichtige innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug mindestens sieben Jahre unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig gewesen ist (vor 2022 waren es fünf von zehn Jahren).


2. Berechnung der ausgelösten Wegzugsteuer

Die Berechnung der Wegzugsbesteuerung erfolgt primär nach dem vereinfachten Ertragswert-verfahren. Grundlage ist der von der Kapitalgesellschaft erzielte durchschnittliche Gewinn der drei Jahre vor dem Auslandsumzug des betroffenen Gesellschafters.

Dieser Durchschnittswert wird mit dem Faktor von 13,75 multipliziert und von diesem Wert sind 60 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters zu versteuern.


3. Möglichkeiten zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung kann wie folgt vermieden werden:

a) Überlegung der Notwendigkeit einer Wohnsitzverlegung ins Ausland

b) Verkauf des GmbH-Anteils vor Wegzug ins Ausland (realer Liquiditätszufluss)

c) unentgeltliche Übertragung an ein unbeschränkt steuerpflichtiges Familienmitglied in Deutschland (hierbei wird jedoch ggf. Schenkungssteuer ausgelöst)

d) Liquidation der Kapitalgesellschaft

e) Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

f) Einbringung der Anteile an der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft.



Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen Überblick über die geschilderte rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen und bei einem Steuerstreit mit der Finanzbehörde im Rahmen der Wegzugsbesteuerung zur Verfügung und will Sie bei Ihren jeweiligen rechtlichen Anliegen und Problemen unterstützen bzw. vertreten.



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