Drogen im Internet / Darknet bestellt: Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung

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Sie haben über das Internet Betäubungsmittel bestellt und haben nun eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten? Sie waren Kunde einer Darknet-Plattform und haben mittels Bitcoins Drogen bestellt und nun eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten? Sie sollten frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen, um Ihre Verteidigung vorbereiten zu können. Große Marktplätze wie Silkroad, AlphaBay oder HansaMarket sind mittlerweile durch die Ermittlungsbehörden stillgelegt worden und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Wie komme ich ins Darknet & Deep Web?

Jeder Internetnutzer kann den sog. Tor-Browser ganz einfach und legal auf www.torprojetct.org herunterladen. Danach musst der Installer ausgeführt werden und schon haben Sie Zugriff zum verschlüsselten Tor-Netzwerk. Die Adressen der Websites im Darknet sind in Listen mit Links („Hidden Wiki“) zu finden. Diese können in persönlichen Chats weitergegeben werden oder werden durch Suchmaschinen generiert. In vielen Fällen wird neben dem Tor-Browser noch zusätzlich ein VPN-Dienst, der keine Daten loggt, genutzt. Als Beispiel soll hier CyberGhost Premium Plus Erwähnung finden.

Um den Darknet-Zugang herzustellen, braucht man in der Regel den Tor-Browser (The Onion Routing). Tor ist ein Netzwerk zur Anonymisierung von Verbindungsdaten. Das Darknet/Deep Web wird durch Google auch nicht erfasst und kann somit nicht einfach durch eine Suchmaschine durch Eingabe der Begriffe gefunden werden.

Was kann ich im Darknet kaufen?

Auf sogenannten Darknet-Marktplätzen werden derzeit in erster Linie Drogen, Waffen und Falschgeld verkauft. Hier gibt es auch verbotene Pornographie wie Jugendpornographie und Kinderpornographie. Raubkopierte Filme und Serien, illegale Softwarelizenzen, gefälschte Ausweisdokumente, gefälschte TÜV-Plaketten, geklaute Zugangsdaten und Kreditkartendaten sind hier erhältlich.

Wie wird die Ware verschickt, die ich im Darknet kaufe?

Ein direkter Kontakt zu den Lieferanten besteht in der Regel nicht, ggf. nur über E-Mail. Waffen, Drogen oder andere Dinge werden per Post oder DHL verschickt.

Eine Lieferung an eine Packstation oder verwaisten Briefkasten kommt in der Praxis häufig vor.

Wie wird im Darknet bezahlt?

Die Bezahlung erfolgt in der digitalen Währung Bitcoin oder Litecoins. Es handelt sich hierbei um eine ist eine Peer-to-Peer-Kyptowährung, also eine anonyme Währung ohne Scheine und Münzen. Sie besteht nur virtuell. Sie benötigen ein sogenanntes Bitcoin Wallet (Bitcoin-Konto) um mit Bitcoins bezahlen und handeln zu können.

Bin ich denn sicher im Darknet und Deep Web?

Es steht außer Frage, dass durch die Verschleierung der IP-Adresse und ggf. zusätzliche Nutzung eines VPN-Dienstes Ihre Anonymität im Netz gewahrt wird. Mehr Schutz kann kaum ein Besuch einer Internetseite bieten. Kommuniziert wird im Darknet nicht mit der eigenen E-Mail-Adresse, sondern Tormails. Tormails sind PGP-Key-verschlüsselt. Viele Nutzer legen zudem auch falsche oder Fake-E-Mail-Accounts an um hier nicht ihren Klarnamen oder ihre wirkliche E-Mail-Adresse zu nutzen. Auch dies erschwert den Ermittlungsbehörden eine Identifikation. Die Ermittlungsbehörden haben aber auch Tracking-Methoden entwickelt, die im Tor-Netzwerk eindeutige Ergebnisse liefern können. Als Beispiel soll hier Audio-Fingerprinting genannt werden. Zudem hat das FBI eine „Anti-Tor-Malware“ entwickelt, welche die Fähigkeit besitzt, einen Tor-Nutzer zu enttarnen.

Erfolgreiche Verteidigung von Darknet-Verfahren

Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen und tragen Umstände vor, die sich aus Ihren Lebensumständen ergeben. Dadurch bieten wir einen Nährboden, dass das Verfahren nicht in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden muss bzw. die Staatsanwaltschaft alle günstigen Aspekte berücksichtigt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft hat in der Regel, wenn sie keine Hausdurchsuchung veranlasst hat, ggf. nur Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre E-Mail-Adresse als Beweis der Tatsache, dass Sie Drogen/Betäubungsmittel im Internet gekauft und erhalten haben sollen.

Aufgrund unseres Verständnisses für diese Verfahren können wir in der Regel diese Beweislage erfolgreich in Frage stellen. Dies ist natürlich einer Verteidigung vorbehalten und soll hier nicht weiter ausgeführt werden.

Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt über unsere Kanzlei. Eine Kopie der Akte erhalten Sie durch uns. Sie sollten in Darknet-Verfahren nie eine Aussage tätigen, denn diese könnte Sie belasten. Ohne Aktenkenntnis sind Sie hier deutlich im Nachteil sein und diese Lücke schließen wir.

In der Regel wird nach ca. 4 - 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 - 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind. Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E-Mail beantworten, wenn ich bei Gericht sein sollte.

Wie werde ich bestraft, wenn ich Drogen im Darknet bestelle?

Durch eine clevere Verteidigung, die wir Ihnen bieten, in vielen Fällen nicht.

In den letzten Jahren, in denen wir Verfahren aus dem Darknet verteidigt haben, haben wir einen guten Anteil einstellen können und es ist nicht zu einer Gerichtsverhandlung gekommen. Dies ist auch der Grund, warum wir bundesweit unserer Dienste anbieten und Sie somit, egal aus welchem Teil in Deutschland Sie kommen, uns beauftragen können. Selbstredend verteidigen wir Sie auch vor Ort, wenn dies ausnahmsweise erforderlich sein sollte. Im Falle, dass die Beweislage eine Überführung zulässt, klären wir in der Regel die Verfahren mit einer Einstellung gegen Geldauflage. Dies hat den Vorteil, dass die Strafe weder ins Führungszeugnis noch ins Bundeszentralregister eingetragen wird, was für vielen Mandanten für uns, neben einer außergerichtlichen Klärung, was wichtigste Ziel einer soliden Verteidigung ist.

Es gibt aber immer noch die Möglichkeit, das Verfahren außergerichtlich mittels Geldstrafe zu beenden. Hierbei wird ein Strafbefehl erlassen, also ein außergerichtliches Urteil, wie Sie es bspw. von einem Bußgeldbescheid her kennen.

Die Geldstrafe darf aber dann nicht 90 Tagessätze überschreiten, da Sie sonst vorbestraft sind und die Strafe für 3 Jahre ins Führungszeugnis aufgenommen wird.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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