Ebay Amazon Markenabmahnung von Lacoste durch Kanzlei Grünecker– Plagiat – Lacoste Krokodil

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Die Modefirma Lacoste SA geht mit Hilfe der Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München gegen Markenrechtsverletzungen vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Die französische Modefirma Lacoste S.A. ist vor allem für Polos mit dem Markenlogo mit dem Krokodil bekannt. Die Firma hält insoweit diverse Markenrechte für das Zeichen „LACOSTE“ und das typische Lacoste Krokodil. 

Abmahngefährdet sind Anbieter von Modeartikeln im Internet (eBay und Co.), wenn beispielswiese Plagiate verkauft werden, die von einem (Lacoste) Krokodil geziert werden. 

Der Abmahnung gingen meist Testkäufe voraus. 

Aber auch Käufer von Plagiaten, deren Ware bei Einfuhr beim Zoll beschlagnahmt wird, können betroffen sein. 

Lesen Sie hierzu unseren allgemeinen Leitartikel:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ihr-schnaeppchen-haengt-beim-zoll-fest-grenzbeschlagnahmung-abmahnung-wg-markenrechtplagiat_170566.html

Der Vorwurf lautet auf Verkauf von Fälschungen/Plagiaten und eine dementsprechende Markenrechtsverletzung.  

Die beauftragte Kanzlei Grünecker verlangt für gewöhnlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zudem umfangreiche Auskunft zur Bezifferung eines weiteren Schadensersatzes und Vernichtung/Herausgabe noch vorhandener Produkte. 

Zu guter Letzt werden Anwaltskosten meist ausgehend von einem Streitwert i.H.v. mindestens 500.000,- Euro (je nach schwere des Falls) verlangt.

Unser Rat 

Markenrechtliche Abmahnungen sind sehr Ernst zu nehmen, da es hier auch schnell zu teuren gerichtlichen Verfahren (einstweilige Verfügungen) kommen kann, wenn man nicht/nicht richtig reagiert.

Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so ist die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben. Hier kann gegebenfalls eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.  

Das Auskunftsverlangen sollte zudem juristisch geprüft und aufbereitet werden, da die Auskunft Basis eines weitergehenden Schadensersatzverlangens werden kann.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da unseres Erachtens der Streitwert meist zu hoch bemessen sein dürfte.

Im Falle einer Grenzbeschlagnahmung kann vorsorglich eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden. 

Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Mandanten gegen derartige Markenrechts-Abmahnungen / Grenzbeschlagnahmungen verteidigen. 


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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