Ist der Energieausweis 2019 bereits abgelaufen?

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Mit einem Energieausweis müssen Eigentümer belegen können, wie effizient die Immobilie tatsächlich ist, mithin, wie hoch die zu erwartenden jährlichen Heizkosten wirklich sind. Eine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises entsteht spätestens wenn die Immobilie vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Sofern zu diesem Zeitpunkt ein gültiger Energieausweis nicht vorgezeigt werden kann, drohen dem Eigentümer Bußgelder bis zu 15.000,00 €.

In den Jahren 2018 und 2019 wurde die Pflicht zur Vorhaltung eines Energieausweises eingeführt. Für Gebäude mit einem Baujahr vor 1966 besteht sie seit Mitte 2008, für Baujahre danach seit Januar 2019. Aber auch bereits für Gebäude, die seit dem 01.10.2007 neu errichtet oder grundlegend modernisiert wurden, ist der Energieausweis seither Pflicht. Er gilt regelmäßig 10 Jahre. Ausnahme von der Ausweispflicht besteht für Baudenkmäler sowie kleinere Gebäude mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 Quadratmetern.

Damit sind die ersten Energieausweise bereits im Oktober 2017 abgelaufen, spätestens jedoch im Januar 2019. Zur Vermeidung drohender Geldbußen ist daher jeder Eigentümer gut beraten die ggf. abgelaufenen Energieausweise sehr zeitnah zu erneuern und diese sodann vorzuhalten. Streng genommen wird ein neuer/aktueller Energieausweis erst wieder benötigt, wenn die Immobilie das nächste Mal vermietet, verpachtet oder veräußert werden soll. 

Insofern können Eigentümer also warten bis ein derartiges Vorhaben unmittelbar bevorsteht. In Anbetracht der vergleichbar geringen Kosten, schadet jedoch die Beauftragung bereits vorab sicher nicht um hinterher nicht das Nachsehen zu haben, wenn erst nach Vertragsunterzeichnung auffällt, dass ein Energieausweis womöglich fehlte und nicht vorgelegt wurde. Dieser Umstand kann das abgeschlossene Geschäft u. U. zerstören oder zumindest für den Eigentümer unrentabler machen.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Bei einem Bedarfsausweis erfasst ein Experte vor Ort, teils unter Einsatz technischer Hilfsmittel wie bspw. einer Wärmebildkamera, den Zustand des Gebäudes sowie der Heizung und berechnet den Energiebedarf.

In einem Verbrauchsausweis werden die tatsächlichen Verbräuche des Hauses aus den zurückliegenden drei Jahren erfasst.

Wann welche Art Ausweis benötigt wird, hängt wiederum vom Baujahr und der Größe des Objekts ab, insbesondere von der Anzahl der Wohneinheiten. In den meisten Fällen genügt allerdings der wesentlich günstigere Verbrauchsausweis, dessen Kosten meist bei nicht mehr als 100 € liegen.

Wichtig

Sowohl bereits für ein Immobilieninserat im Internet als auch bereits bei einer Objektbesichtigung ist ein Energieausweis zwingend erforderlich. Neben dem Eigentümer gilt diese Pflicht zur Veröffentlichung auch für einen ggf. hinzugezogenen Makler, der das Objekt vermieten oder verkaufen soll.



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