Energiekrise: Welche Temperatur schuldet der Arbeitgeber? (Tipps für Arbeitgeber)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Auf welche Temperatur muss der Arbeitgeber seine Betriebs- und Büroräume heizen? Was, wenn der Vermieter wegen der Energiekrise die Wärmeleistung drosselt und der Arbeitgeber eine bestimmte Raumluft-Temperatur nicht erreichen kann? Dazu der Arbeitsrechtsexperte Anwalt Bredereck:

Falls arbeitsvertraglich keine Mindesttemperatur für den Arbeitsplatz vereinbart ist, ergeben sich die am Arbeitsplatz geschuldeten Temperaturen regelmäßig aus den bundesrechtlichen „Technischen Regeln für Arbeitsstätten Raumtemperatur“ (ASR A3.5), zu finden auf der Website arbeitssicherheit.de.

Dort wird in Abschnitt 4.2 zur Lufttemperatur in Räumen folgendes geregelt: Abhängig von der Arbeitsschwere und der Bewegungsintensität müssen Innenräume geheizt werden auf: 20 Grad Celsius bei leichten Tätigkeiten im Sitzen, das betrifft Arbeiten am Bildschirm, 19 Grad bei mittelschweren Tätigkeiten im Sitzen und leichten Tätigkeiten im Stehen und Gehen, 17 Grad bei mittelschweren Tätigkeiten im Stehen und Gehen, etwa im Baumarkt, und 12 Grad bei schweren Tätigkeiten im Gehen und Stehen.

Ab Oktober 2022 könnten diese Reglungen mit den neuen Corona-Maßnahmen, beziehungsweise mit den Reglungen zum regelmäßigen Lüften von Innenräumen und den Hygienekonzepten der Arbeitgeber kollidieren. Bewirken diese nämlich, dass sich die Raumtemperatur darunter senkt, wird der Arbeitgeber das wohl hinnehmen müssen, denn: Corona-Maßnahmen werden den Arbeitsstättenregeln regelmäßig vorgehen.

Was aber, wenn der Vermieter die Temperatur herunter regelt?

Geschieht dies auf Grundlage eines Gesetzes, das die Absenkung der Temperatur als Energiesparmaßnahme gestattet, wird das regelmäßig auch für den Arbeitgeber gelten. Er wird die Temperaturabsenkung in dem Fall hinnehmen müssen und seinen Arbeitnehmern gegenüber regelmäßig nicht mehr dazu verpflichtet sein, die in den Technischen Regeln genannten Raumluft-Temperaturen sicherzustellen.

Etwas anderes würde allerdings gelten, falls der Vermieter ohne gesetzliche Reglung vorgeht. Dann darf der Arbeitgeber vom Vermieter verlangen, dass die Wärmezufuhr derart erhöht wird, dass er die Temperaturwerte der Technischen Regeln für Arbeitsstätten erreichen kann. Notfalls könnte er das im Wege einer einstweiligen Verfügung gerichtlich durchsetzen.

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