Erbmediation

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Der Tod eines geliebten Menschen allein ist sehr schmerzhaft. Hinzu kommt, dass durch den Erbfall häufig verdrängte familiäre Konflikte ans Tageslicht treten oder neu entstehen.

Bereits zu Lebzeiten bietet die Mediation die Möglichkeit, gemeinsam eine Regelung zu erarbeiten. Nach dem Erbfall ist eine Mediation auch im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer von Erbstreitigkeiten bei Gericht besonders sinnvoll.

Anwendungsbereiche der Erbmediation:

Vor dem Erbfall:

  • Verwaltung des Familienvermögens
  • Verteilung von Vermögenswerten zu Lebzeiten
  • gemeinsame Planung der Erbregelung
  • Nachfolge im Familienunternehmen
  • Betreuungs- und Pflegeregelungen
  • Klärung und Neugestaltung der familiären Beziehungen

Nach dem Erbfall:

  • Konflikte über Gültigkeit und Auslegung eines Testaments
  • Konflikte zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten
  • Verwaltung/Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Konflikte zwischen Vor- und Nacherben
  • Konflikte zwischen Erben und Testamentsvollstrecker
  • Unterstützung eines Familienmitglieds
  • Klärung und Gestaltung familiärer Beziehungen

Die Mediation ist eine gute Alternative zur rein juristischen Auseinandersetzung, wenn

  • Sie die Beziehung zu Ihrer Familie aufrecht erhalten oder diese nicht (weiter) verschlechtern wollen
  • Sie es wichtig finden, selbst für die Lösung verantwortlich zu bleiben
  • Ihnen der Ausgleich aller Interessen und Bedürfnisse wichtig ist.

Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren zur Lösung eines Konflikts.

Die Beteiligten können eigenverantwortlich bestimmten, wie der Konflikt gelöst wird. Damit können sie das Risiko einer unerwünschten Entscheidung des Gerichts vermeiden und in besonderer Weise dafür sorgen, dass eine ihren Interessen gerecht werdende Lösung gefunden wird. Dies führt zu dauerhafter Zufriedenheit, weil kein Verlierer zurückgelassen wird. Ein Konflikt, der im Gespräch miteinander gelöst wird, ist ein gemeinsamer Erfolg.

Warum ist es sinnvoll, einen Anwaltsmediator zu beauftragen? Auch wenn die Lösung gerade nicht (nur) nach juristischen Gesichtspunkten erfolgen soll, kann das Recht doch eine Orientierung sein und muss in manchen Punkten auch zwingend beachtet werden. Insbesondere betrifft dies Formvorschriften.

Antje Pfingsten

Rechtsanwältin und Mediatorin


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