Erbschaft Teneriffa, Gran Canaria – Kanarische Inseln – Katalonien, Mallorca Besonderheiten im Jahr 2024

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Erbschaftsteuer – Erbauseinandersetzung unter Miterben – Beispiel aus der Praxis
Aktualisiert am 9.3.24

Aktuell Teneriffa, Gran Canaria (Kanarische Inseln) ab dem 5.9.2023 gilt wieder die Erbschaftssteuerverguenstigung von 99.9% fuer Kinder, Geschwister ohne Wertbeschraenkung.

TIPP: Nutzen Sie auch die Schenkungssteuerverguenstigung fuer Kinder von 99.9%. Wir sorgen fuer die vollstaendige Abwicklung Ihrer Schenkung auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura.

Aktuell Mallorca: Zum 18.7.23 wurde die Erbschaftssteuer zwischen Eltern und Kindern, Grosseltern und Ehegatten abgeschafft.

Fall aus der Beratungspraxis

Eine Witwe mit deutscher Staatsangehörigkeit verstirbt in Deutschland und hat auf Teneriffa, Gran Canaria und im Zentrum von Barcelona eine Immobilie.

Sie hat 3 Kinder, die zu gleichen Teilen Erben werden. Jede der 3 Immobilien hat einen Wert von 200.000,00 EUR und damit besteht ein Nachlasswert in Spanien von 600.000,00 EUR.

Frage: Welches Erbrecht findet Anwendung?

Antwort: Es findet das deutsche Erbrecht Anwendung, da die Verstorbene in Deutschland gelebt hat, als sie verstarb und zudem die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Die Kinder werden nach dem gesetzlichen deutschen Erbrecht Erben, zu jeweils 1/3.

Tipp: Der Aufenthaltsort beim Tod, ob in Deutschland oder Spanien, ist oftmals in der Praxis schwer zu bestimmen, da gerade bei Überwinterern auf Gran Canaria 6 Monate in Spanien und 6 Monate in Deutschland gelebt werden. 

Wir empfehlen stets im Testament eine Rechtswahl zum deutschen Erbrecht zu treffen, welches Vorzüge zum spanischen Erbrecht hat. Es ist auch möglich, ein deutsch-spanisches Testament in Spanien zu erstellen, nach deutschem Erbrecht. Dies ist wesentlich kostengünstiger als in Deutschland und dort, als auch in Spanien vollwirksam gemäß der europäischen Erbrechtsverordnung. Nutzen Sie unseren Service zur Testamentserstellung in Spanien.

Frage: Welches Erbschaftsteuerrecht findet Anwendung?

Antwort: Die Verstorbene und die Kinder leben in Deutschland. Damit ist der ganze Nachlass in Deutschland zu versteuern.

Hinweis: Sie müssen jedoch beachten, dass aufgrund der Belegenheit der Immobilien in Spanien, auch in Spanien Erbschaftsteuer zu erklären und zu zahlen ist, wenn die Freibeträge nicht ausreichen.
TIPP zur Anrechnung: Es gibt zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftssteuer, doch im deutschen Erbschaftssteuergesetz ist geregelt, dass die in Spanien bezahlte Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuerzahllast angerechnet wird und damit wird die Doppelbesteuerung vermieden.

Besonderheit: Die Besonderheit in der spanischen Erbschaftsteuer ist es, dass die Regionen die Erbschaftsteuer eigenständig regeln. Seit dem Urteil des europäischen Gerichtshofes vom 03.09.2014 sind diese regionalen Regelungen auch auf europäische Steueransässige anzuwenden, die nicht in Spanien leben, so wie in diesem Fall.

Damit gilt in Barcelona (Katalonien) eine andere Erbschaftsteuerberechnung als auf den Kanarischen Inseln. Während in Barcelona pro Kind ein Freibetrag von 100.000,00 EUR besteht und die Vergünstigung auf die Steuerlast von 99 % je nach Nachlasshöhe abgestuft wird, oder in Mallorca 25000 Euro fuer die Gruppe II als Freibetrag und 100% Erbschaftssteuerbefreiung, gilt auf Teneriffa, Gran Canaria ein Freibetrag von 23.125,00 EUR pro Kind. 

Jedoch galt auf Teneriffa seit dem 01.01.2016 zunaechst die Steuervergünstigung von 99,9 % auf die Steuerlast und damit wäre die Steuerlast auf den Kanarischen Inseln geringer als in Barcelona.

Aktuell 5.9.2023: Ab dem 1.1.2020 galt auf Teneriffa, Gran Canaria und den anderen kanarischen Inseln nur noch für unter 21-jährige Kinder der 99.9 % Freibetrag bei Schenkung und Erbe. Doch zum 5.9.2023 wurde wieder die 99.9% generell fuer Gruppe 1 und 2 und bei Erbschaften sogar fuer die Gruppe 3, also Geschwister, Onkel etc wieder eingefuehrt.

 Im Einzelfall berechnen wir Ihnen gerne die Erbschaftssteuerlast auf Teneriffa, Gran Canaria im Rahmen der Nachlassplanung oder nach dem Erbfall im Rahmen der gesamten Erbschaftsabwicklung auf Teneriffa, Gran Canaria.

Schliesslich gibt es ein Ranking bei Erbschaften bis 250.0000 Euro sind die kanarischen Inseln, Teneriffa, Gran Canaria guenstiger als Barcelona, aber guenstiger sind nunmehr Andalusien, Mallorca, Valencia (Alicante) und Madrid.

Frage: Erbauseinandersetzung unter Erben – was tun?

Antwort: Die Erbauseinandersetzung ist regelmäßig erforderlich, da in der Praxis 3 Miteigentümer sich in der Regel nicht einigen können, ob die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden soll.

Im vorliegenden Falle könnte bei Einigkeit schon mit der Erbschaftsannahme jedem Kind eine Immobilie zugewiesen werden. Es koennen so Notarkosten gespart werden.

Tipp zum Steuer sparen: Hier sollte kein Verkauf unter Erben stattfinden, sondern eine Miteigentumsauflösung, die mit 0,75 % auf den Gesamtwert der Immobilie auf den Kanarischen Inseln und mit 1,5 % in Barcelona und Mallorca besteuert wird statt der teuren Grunderwerbsteuer von 6,5 % bzw. 10-11 % und Mallorca 8-13%. Sollte Streit bestehen, dann kann jedes Kind vor Gericht die Teilungsklage erheben, sodass die Immobilie als unteilbar erklärt und dann in der Teilungsversteigerung veräußert wird. Die Erben teilen dann den Erlös.

Aktuell seit 2018: Neu in der Rechtsprechung ist, dass die Miterben untereinander Miete verlangen können, wenn nur ein Kind die Immobilie nutzt. Dann muss es an die anderen Kinder Miete zahlen, wenn diese verlangt wird.

Erbschaften in Spanien verlangen eine umfassende Betreuung nicht nur in rechtlichen Fragen, sondern vor allen Dingen in steuerlichen Fragen, um Steuern zu sparen. Deshalb stehen wir Ihnen mit unserer doppelten Kompetenz in Steuer & Recht zur Verfügung.



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