Erhöhung des Pfändungsfreibetrags - Juli 2022
- 2 Minuten Lesezeit
In der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022 wurde die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags von ehemals 1.259,99 € auf aktuell 1339,99 € veröffentlicht.
📅 Die Erhöhung trat zum 01. Juli 2022 in Kraft.
Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2022 nach § 850c der Zivilprozessordnung
⚠ Achtung: Bei den meisten Unternehmen und Banken erfolgt die Umstellung auf den neuen Betrag automatisch - kontrollieren Sie aber zur Sicherheit, ob die Erhöhung bei Ihnen berücksichtigt wurde und Sie das Geld erhalten, welches Ihnen zusteht.
Aktuelle und zukünftige Pfändungstabelle
Die aktuelle Pfändungstabelle ab Juli 2022 haben wir für Sie hier verkürzt dargestellt:
[➤ Vollständige Tabelle ab Juli 2022]
Beispielrechnung "Mein pfändbarer Betrag"
(Ab Juli 2022)
Sie verdienen 2.115 € Netto im Monat, sind ledig und haben ein unterhaltpflichtiges Kind. Somit beträgt der pfändbare Betrag bei Ihnen 139,61€.
Ziehen Sie nun diesen Betrag von Ihrem Nettolohn ab und Sie erhalten den Betrag, der Ihnen bei einer Pfändung monatlich noch zur Verfügung steht:
2.115 € - 139,61 € = 1.975,39 €
Neuer Pfändungsfreibetrag auch für Ihr P-Konto
Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze hat nicht nur Auswirkungen auf das Arbeitseinkommen - auch für Schuldner mit einem Pfändungsschutzkonto gilt die Neuerung und der sogenannte Sockelfreibetrag erhöht sich. Die Banken dürfen demnach ab Juli 2022 erst ab 1.330,16 € den darüber liegenden Betrag an Ihre Gläubiger überweisen.
Trotz der erhöhten Pfändungsfreigrenze kann es durchaus sein, dass der Betrag, wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben, nicht als Lebensgrundlage ausreicht.
Sie haben daher die Möglichkeit einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags auf Ihrem P-Konto zu stellen.
💡 Lesen Sie hierzu auch unseren Rechtstipp "So kann der Pfändungsfreibetrag auf Ihrem P-Konto erhöht werden".
Auch das Kindergeld hat Auswirkungen auf die Höhe des Betrages, der vor der Pfändung durch Ihre Gläubiger geschützt ist. Es wurde zuletzt 2021 erhöht.
Ein Rechenbeispiel zum Kindergeld und alle weiteren Informationen zur Erhöhung des Freibetrages finden Sie in unserem Ratgeberartikel zum Thema.
Bei Ihnen wird gepfändet und Sie brauchen Hilfe?
Füllen Sie unverbindlich unser Online-Formular aus und erhalten Sie eine kostenlose Einschätzung Ihrer Möglichkeiten, sowie eine Beratung zu Soforthilfemaßnahmen von uns.
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