Erneut mahnt IDO-Verband fehlende Information zur Mängelhaftung ab

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Bereits in der Vergangenheit mahnte der IDO-Verband wegen Wettbewerbsverstößen ab, unter anderem wegen fehlendem Hinweis auf Mängelhaftung und fehlender Information zur Speicherung des Vertragstextes. Nun mahnt der Verband erneut ab.

Wie lautet der Vorwurf des IDO-Verbands?

Dem Abgemahnten wirft der IDO-Verband in seinem Schreiben vor, durch sein Verhalten einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begangen zu haben. In seinem Angebot auf der Verkaufsplattform eBay soll der Abgemahnte keine Angaben zum Bestehen eines Mängelhaftungsrechts gemacht haben und zudem auch nicht über die Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss informiert haben.

Diese Forderungen stellt der IDO-Verband in der Abmahnung

Zunächst enthält das Abmahnschreiben die Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Bezug auf die Verletzungshandlung. Außerdem wird der Abgemahnte zur Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags von 195 Euro aufgefordert.

Abmahnung erhalten? Das können sie tun!

Bleiben sie nicht untätig, wenn sie auch eine Abmahnung des IDO-Verbands erhalten haben. Berücksichtigen sie stattdessen beim weiteren Vorgehen die folgenden fünf Punkte:

  1. Bleiben sie ruhig und zahlen sie zunächst nicht!
  2. Unterschreiben sie nicht voreilig die Unterlassungserklärung.
  3. Halten sie die angegebenen Fristen ein.
  4. Suchen sie rechtszeitig einen Anwalt auf und lassen sie die Abmahnung überprüfen.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Falls sie eine rechtliche Beratung benötigen, wenden sie sich an Werdermann und von Rüden. Unsere Anwälte stehen Ihnen deutschlandweit zur Verfügung und beraten sie gern. Machen sie auch von unserer kostenlosen Erstberatung Gebrauch und teilen sie uns Ihr Anliegen einfach per E-Mail oder per Fax mit. Sie können uns auch telefonisch erreichen.


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