Escape Plan - Waldorf Frommer Abmahnung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt wieder Abmahnungen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH. Diesmal geht es um den Film „Escape Plan“. Für das Filesharing des Films fordern die Anwälte eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung von € 815,00.

Waldorf Frommer Abmahnung – wie muss ich reagieren?

Lassen Sie sich nicht zu überstürzten Handlungen verleiten und suchen Sie sich einen Spezialanwalt. Grundsätzlich kann die für Waldorf tätige ipoque GmbH anhand der ermittelten IP-Adresse belegen, dass „Escape Plan“ über Ihren Anschluss in einem Peer-to-Peer-Netzwerk angeboten wurde. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie haften.

Kostenfalle „Modifizierte Unterlassungserklärung“

Hüten Sie sich vor gängigen Ratschlägen zur Zahlung von € 100 bis € 150 an Waldorf und Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung bindet Sie lebenslang. Jeder zukünftige Verstoß zieht eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 nach sich. Geben Sie niemals eine Unterlassungserklärung ab, wenn Sie hierfür nicht verantwortlich ist.

Der Anschlussinhaber haftet nur dann, wenn er „Escape Plan“ selbst hochgeladen hat (Täter) oder anderen Zugang zum Anschluss verschafft hat ohne Filesharing zu untersagen (Störer). Waren Sie zum ermittelten Tatzeitpunkt außer Haus, kann die Tätervermutung entfallen. Die Störerhaftung entfällt oft auch ohne vorhergehende Belehrung. Der Bundesgerichtshof verneint z. B. eine Belehrungspflicht gegenüber dem Ehepartner und volljährigen Kindern.

Eine schlechte anwaltliche Verteidigung erkennt man hieran:

  • modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und
  • € 150 an Waldorf Frommer bezahlen.

Eine optimale Verteidigung (wenn der Anschlussinhaber nichts getan hat):

  • keine Unterlassungserklärung,
  • keine Zahlung.

Spezialanwalt Matthias Hechler prüft Ihren Einzelfall

Als auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Erfahrung in mehr als 17.000 Fällen sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie eine „Escape Plan“-Abmahnung erhalten haben. Die Zahlungsforderung von Waldorf Frommer gliedert sich entsprechend § 97a UrhG in Anwaltskosten (€ 215,00) und Schadensersatz (€ 600,00). In sehr vielen Fällen können wir zumindest einen Teil der Forderung abwehren. Die Unterlassungserklärung muss, sofern deren Abgabe denn überhaupt notwendig ist, dringend zuvor geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Mit einer Erfahrung von über 17.000 Filesharing-Abmahnungen hat Matthias Hechler, M.B.A. die Kompetenz, Sie optimal zu vertreten. Gerne prüft er in seiner kostenlosen Erstberatung, ob der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. Wir bieten Ihnen

  • außergerichtliche Verteidigung zum fairen Pauschalbetrag,
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen,
  • kostenlose Ersteinschätzung.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema