Facebook Datenleck, Anwalt informiert über aktuelle Rechtslage

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Vielversprechende erste Urteile im Facebook-Datenskandal zeigen, dass betroffene Verbraucher nicht schutzlos dastehen und Anspruch auf Schadensersatz haben.

So hat beispielsweise am 14.09.2022 das Landgericht Zwickau durch ein Versäumnisurteil Facebook zur Schadenersatzzahlung in Höhe von 1000 EUR verurteilt. Das Landgericht ist der Auffassung, dass durch das Datenleck ein immaterieller Schaden im Sinne der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden (Az.: 7 O 334/22) ist. Weitere Urteile werden in den nächsten Wochen erwartet.

Neben dem Anspruch auf Schadensersatz steht nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser den Klägern auch eine Freistellung von allen möglichen Schäden zu, die entweder schon entstanden sind oder noch in der Zukunft entstehen können, zum Beispiel durch Identitätsklau.

Auch diese sogenannte Freistellung lässt sich gerichtlich feststellen lassen.

Insoweit ist auch wichtig,  dass am 28. November 2022 die in Irland beheimatete Datenschutzbehörde gegenüber dem Facebook-Mutterkonzern Meta  eine Geldbuße in Höhe von 265 Millionen Euro verhängt hat.  Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser belegt dies die Schuld von Meta bzw. Facebook.

Betroffene Facebook Kunden sollten schnellstmöglich prüfen bzw. überprüfen lassen, ob sie vom Datenskandal betroffen sind.


In Deutschland sollen von diesem Facebook Datenleck mehr als 6 Millionen Nutzer betroffen sein.

Aufgrund des enormen Missbrauchsrisikos empfiehlt Rechtsanwalt  Eser in diesem Zusammenhang sich von einem versierten und erfahrenen Verbraucherschutzanwalt zeitnah beraten und aufklären zu lassen.

Kriminelle können mit den gestohlenen Daten enorme Schäden verursachen, beispielsweise können die Kreditkartennummern abgegriffen und damit teure Onlinebestellungen durchgeführt werden.

Mit Ihrer Telefonnummer und Ihren persönlichen Daten können kriminelle sogar ihre eigenen Konten,

Bei der seit 18 Jahren bestehenden Verbraucherschutzkanzlei ESER LAW können Sie Ihre Ansprüche zunächst kostenfrei bewerten lassen.

Wir führen auch die Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung und teilen Ihnen mit, wenn eine kostendeckende Zusage vorliegt.

Wir informieren Sie über die weiteren rechtlichen Schritte und klären Sie hier umfassend auf.

Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, können Sie bei uns Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld kostenlos prüfen lassen!

Betroffene können jetzt Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 5.000,00 € gegenüber Facebook wegen Verstößen gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) geltend machen. Im Folgenden haben wir für Sie alles Wichtige zusammengefasst.

Wie die bisherigen Entscheidung belegen, lohnt sich eine Überprüfung und kann zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 5000 EUR führen.

Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg bestimmen.Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung ab.

Foto(s): Photo by Solen Feyissa on Unsplash

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