Fehlerhafte Widerrufsbelehrung EUGH Urteil: Kann ich meine Finanzierungsvertrag widerrufen?

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EUGH Urteil wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen sorgt für einen Sturm für die Autobanken und andere Darlehensgeber.

Der Europäische Gerichtshof entschied in seinem Urteil vom 26.03.2020 gegen die Darlehensgeber, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendeten. Die davon betroffenen Verbraucher können sich freuen, denn durch dieses sensationelle Urteil können diese tausenden an Euros zurückerhalten. Gerade in der Zeit der Corona-Krise kann Geld eine große Rolle spielen. 

Im Urteil des EUGH ging es darum, dass in Verbraucherdarlehensverträgen, die KFZ- Finanzierungsverträgen, die dort zur Grunde lagen, deren Widerrufsbelehrungen nicht dem europäischen Recht entsprachen. Man warf den Widerrufsbelehrungen mangelnde Transparenz vor.

Die im Urteil zugrundeliegenden Widerrufsbelehrungen wurden für europarechtswidrig erklärt. Hierbei handelt es sich um Verträge, die zwischen dem 11.06.2010 und 26.03.2020 geschlossen worden sind. In der Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann der Vertrag vom Verbraucher widerrufen werden. 

Für den Verbraucher bringt dieses Urteil einige begrüßenswerte Vorteile mit sich. Dieser erhält alle gezahlten Tilgungsraten und Zinsen zurück, gibt das alte Fahrzeug wieder zurück, zahlt in der Regel keine Nutzungsentschädigung, gegebenenfalls erhält der Verbraucher noch Zinsen on top für die geleisteten Tilgungsraten von der Bank. Der Verbraucher kann sodann neues Fahrzeug erwerben oder finanzieren.

Gerne prüfen wir für Sie Ihren Kreditvertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Und sollte es sich dabei um einen Kreditvertrag handeln, der aufgrund einer europarechtswidrigen Widerrufsbellehrung, widerrufen werden kann, übernehmen wir gerne die Vertretung Ihrer Interessen. Zunächst außergerichtlich, aber auch gerichtlich, falls die Bank sich weigert den Widerruf anzuerkennen.  

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