Feststellungsklage beim Verkehrsunfall in der Türkei

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Besonders Touristen und Türken, die im Ausland leben, haben oftmals Schwierigkeiten mit dem Straßenverkehr in der Türkei und geraten deshalb öfter in Verkehrsunfälle.

Sodann kommt es zu weiteren Problemen, da sie meistens das türkische Versicherungssystem nicht kennen und nach Rückkehr in ihre Heimatländer nicht selbst vor Ort in der Türkei tätig werden können. Das sorgt für Ungereimtheiten, wenn es um die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches in der Türkei geht.

Die Beteiligten kehren in ihre Heimat zurück und lassen sich ein privates Gutachten erstellen. Die sich aus dem Gutachten ergebende Schadenssumme möchten sie dann als Entschädigung. Aber die türkischen Versicherungsfirmen zahlen meistens weniger als die wahre Entschädigungssumme. Deswegen kommt es zur Klage, um die restliche Schadenersatzforderung geltend zu machen. Bei diesen Klagen trifft man oftmals auf Beweisprobleme. Der Betroffene kann den Schaden nicht beweisen, es sei denn er legt eine Quittung oder eine Rechnung vor, dass er sein Auto hat reparieren lassen. Hier gilt das Prinzip „Beweis durch Urkunde".

Meistens ist es so, dass die Summe, die im Gutachten steht, höher ist als die tatsächlichen Kosten für die Reparatur. Wie wir gemerkt haben bei unseren Klagen, werden die Reparaturen oftmals privat in einer Werkstatt durchgeführt und auf Freundschaftsbasis abgerechnet - auch ohne Quittung oder Rechnung. In dieser Situation fehlt es an Nachweisen über eine durchgeführte Reparatur.

Ein Gutachten, das in Deutschland privat erstellt wurde, hat keine Beweisfunktion vor den türkischen Gerichten. Die türkischen Versicherungsfirmen haben ihre eigenen privaten Sachverständigen und lassen auch Gutachten über Verkehrsunfälle erstellen, um den Schaden zu beziffern.

Hinzu kommt, dass in beiden Ländern die Stundenlöhne und die Preise für Ersatzteile unterschiedlich hoch sind. Im Gegensatz zur Türkei werden die Preise für Ersatzteile in Deutschland ins private Gutachten miteinbezogen.

Daher haben Gutachten keinen Effekt im türkischen Prozess. Der Richter beachtet Feststellungsgutachten der Amtsgerichte, wenn es sie gibt. Sollte es kein amtsgerichtliches Feststellungsgutachten geben, wird sowohl das deutsche als auch das türkische private Gutachten vom Richter einbezogen. Dazu ernennt der Richter einen dritten Experten und lässt diesen ein weiteres Gutachten erstellen. Sodann entscheidet der Richter im Rahmen von drei Gutachten.

Unser dringender Rat für Touristen und Türken, die im Ausland wohnen, wenn sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden ist, dass sie beim Amtsgericht um Erstellung eines Feststellungsgutachtens bitten. Die Feststellungsklage ist keine echte Klage. Die Erstellung dieses Gutachtens vereinfacht die Angelegenheit und macht die Sache unproblematischer. Ein außergerichtlich erstelltes Gutachten hingegen ist gesetzlich nicht ausreichend für das Urteil.

Wenn man beim nächsten Amtsgericht die Feststellung beantragt, wird das Fahrzeug bzw. der Schaden maximal in zwei Tagen vom Richter in Augenschein genommen. Danach können sie umgehend in ihre Heimat zurückfahren, ohne auf das Ergebnis des Gutachtens warten zu müssen. Es reicht aus, wenn man die Aktennummer der Feststellungsklage notiert. Der Rest wird durch einen Anwalt vor Ort in der Türkei erledigt.

Wir hoffen, dass Touristen und unsere türkischen Landsleute, die im Ausland wohnen, keine Probleme bei einem Aufenthalt in der Türkei bekommen und wünschen Ihnen eine gute Reise.


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