FHH Fonds Nr. 11 MS „Cordelia“ – Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

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Über das Vermögen des Containerschiffs MS „Cordelia“ wurde am 29.05.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet. Damit erlitt das Schiff dasselbe Schicksal wie wo viele andere Schiffsfonds. Dabei sah es anfänglich gar nicht so schlecht aus. Schließlich gab es auch Jahre mit Gewinnen. Aber ab 2014 wurden kontinuierlich Verluste eingefahren. Am Ende musste das zuständige Amtsgericht Pinneberg die Insolvenz eröffnen. 

Schreiben des Insolvenzverwalters an die Anleger der MS „Cordelia“

In seinem Schreiben fordert der Insolvenzverwalter nunmehr die Ausschüttungen der Jahre 2004 bis 2008 zurück. Er stützt sich dabei auf die §§ 171, 172 Abs. 4 HGB. Danach sind Ausschüttungen, die nicht auf Gewinnen beruhen, wieder zurückzahlen, soweit die Gelder zur Befriedigung der Gläubiger benötigt werden. 

Der Insolvenzverwalter legt dar, dass sich das Kapitalkonto der Anleger der MS „Cordelia“ von Anfang an negativ entwickelt hat. 

Weiter verweist er auf Gläubigerforderungen, die zur Insolvenztabelle angemeldet wurden und Gewerbesteuerforderungen über zusammen 2.476.020 EUR. 

Dem stünde ein Vermögen von rd. 1,8 Mio. EUR gegenüber. Die Lücke möchte er mit der Rückforderung der Ausschüttungen füllen.

Wann besteht ein Anspruch auf Rückzahlung

Nach §§ 171, 172 HGB müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handeln

    Dabei kommt es auf das Ergebnis der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Gesellschaft an. Diese ist aufgrund der hohen Abschreibungen in den Anfangsjahren oft negativ. Bei der MS „Cordelia“ ist hier genau zu schauen, da das Schiff auch einige Jahre Gewinne erzielt hat.

  2. Das Kapitalkonto des Anlegers ist negativ

    Das Kapitalkonto wird zum Beispiel dann negativ, wenn die Gesellschaft Verluste verzeichnet. Durch Gewinne der Folgejahre muss das Konto wieder aufgefüllt werden. Und erst wenn der ursprüngliche Stand wieder erreicht wird, können Ausschüttungen ohne Gefahr der Rückforderung erfolgen.

  3. Offene Gläubigerforderungen

    Gläubiger müssen zu Beginn des Insolvenzverfahrens ihre Forderung zur Tabelle anmelden. Bei der MS „Cordelia“ kommt noch eine besondere Gläubigerforderung hinzu. Vom Finanzamt Hamburg-Altona wurde für den Veranlagungszeitraum 2017 und damit zeitlich nach der Insolvenzeröffnung ein Gewerbesteuerbescheid erlassen. Ausgelöst wurde diese Steuer durch den Verkauf des Schiffes nach der Insolvenzeröffnung. Zurückzuführen ist die Steuer auf den Wechsel zur Tonnagesteuer.
    Der BGH hatte sich mit diesem Problem in seiner jüngsten, auch vom Insolvenzverwalter zitierten Rechtsprechung befasst. Danach haften die Anleger für die Steuer, wenn sie durch eine Handlung vor der Insolvenz ausgelöst wurden.

  4. Die Forderungen können durch das vorhandene Guthaben nicht bedient werden

    Hier sind die Kontostände des Unternehmens zu überprüfen. Auffällig ist, dass der Insolvenzverwalter selbst von keiner großen Deckungslücke mehr ausgeht.

  5. Verjährung

    Hier kommt es darauf an, ob der Anleger über einen Treuhänder oder direkt (Eintragung in das Handelsregister) an der Gesellschaft beteiligt ist.
    Bei einer Beteiligung über den Treuhänder verjährt die Forderung drei Jahre nachdem klar ist, dass die Anleger die Ausschüttungen zurückzahlen müssen. Bei einer direkten Beteiligung beträgt die Verjährung 5 Jahre. Beide Verjährungsfristen beginnen mit Ende des Jahres zu laufen. 

Wie sollten Sie sich als Anleger der MS „Cordelia“ jetzt verhalten?

Keinesfalls sollten Sie das Schreiben des Insolvenzverwalters ignorieren. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, die Forderungen zu verfolgen. Sie sollten den Anspruch und mögliche Handlungsoptionen in Ruhe prüfen. Hierzu wenden Sie sich am besten an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Die Kanzlei CDR-Legal Rechtsanwalts GmbH vertritt Anleger in einer Vielzahl vergleichbarer Fälle. Gerne steht Ihnen die Kanzlei im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs zur Verfügung. In diesem Gespräch können wir Ihre verschiedenen Optionen besprechen. Gerne unterstützt die Kanzlei Sie dann auch bei der Wahrung Ihrer Interessen.

Foto(s): Bild von Alexander Kliem auf Pixabay


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