Fotorecht: 2.500 EUR Schadensersatz für Stockfotograf erzielt

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Viele Stockfotografen sind nach wie vor der Meinung, dass sie sich – aufgrund der geringen Fotopreise – im Falle von Rechtsverletzungen nicht effektiv hiergegen zur Wehr setzen können.

Ein von der Kanzlei heldt, zülch & partner betreuter Fall zeigt an dieser Stelle, dass es sich durchaus lohnt, sich auch im Stockbereich gegen Rechtsverletzungen zu wehren.

Was war passiert?

Unser Mandant hatte eine Food-Fotografie auf der Plattform Pixelio zur redaktionellen Nutzung freigegeben, sofern er als Urheber bei der Verwendung der Nutzung genannt wird.

Zu seiner großen Überraschung musste unser Mandant feststellen, dass besagtes Foto in einem Kochbuch eines großen Elektro-Systemgeräteherstellers verwendet worden ist, ohne dass dieser als Urheber genannt worden ist.

Unsere Kanzlei ist daraufhin damit beauftragt worden, den Hersteller sowie einen Abnehmer der Geräte kostenpflichtig abzumahnen, zur Unterlassung aufzufordern sowie Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung zu erteilen.

Letztlich wurde sich in dem Fall auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von EUR 2.500,00 seitens des Herstellers geeinigt. Überdies übernimmt der Hersteller sämtliche angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Fazit:

Der vorliegende Fall zeigt, dass auch Stockfotografen bei Rechtsverletzungen nicht schutzlos gestellt sind, sondern vielmehr signifikante Schadensersatzzahlungen erreichen können.

Sie sind Fotograf und möchten sich ebenfalls gegen die Nutzung Ihrer Werke zur Wehr setzen? Dann nutzen Sie das Full-Service-Angebot unserer Kanzlei, in dessen Rahmen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Unternehmen auch die Recherche sowie Dokumentation von Rechtsverletzungen anbieten. Sprechen Sie uns gern unverbindlich an, um mehr zu erfahren, oder stöbern Sie auf www.fotografen-fotorecht.de für weitere Informationen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


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