Fristlose Kündigung – DESHALB lohnt sich die Kündigungsschutzklage

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Viele halten eine Kündigungsschutzklage bei einer fristlosen Kündigung für aussichtslos, zu schwer wiegen scheinbar die Vorwürfe des Arbeitgebers. Warum das meist ein Irrtum ist, und sich eine Klage auch und gerade bei einer fristlosen Kündigung lohnt, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Wer eine Straftat zu Lasten des Arbeitgebers begeht, etwa einen Diebstahl, verstößt regelmäßig erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Damit liegt regelmäßig ein Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz vor, den der Arbeitgeber im Fall einer Klage vor Gericht beweisen muss.

Nur: Oft gelingt ihm das nicht. Oder die Pflichtverletzung ist nicht schwer genug, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Mehr noch: Bei jeder Kündigung, auch der fristlosen, muss der Arbeitgeber viele Voraussetzungen einhalten, meist aus dem Kündigungsschutzgesetz, damit er wirksam kündigen kann. Bei der fristlosen Kündigung muss beispielsweise der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört werden; zu den Vorwürfen muss man den Arbeitnehmer vor der Kündigung anhören.

Hier geschehen in der Praxis viele Fehler auf Arbeitgeberseite. Die Kündigung ist deshalb in den meisten Fällen unwirksam, und eine Kündigungsschutzklage lohnt sich.

Stellt sich im Laufe einer Kündigungsschutzklage heraus, dass die Kündigung wahrscheinlich unwirksam ist, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig auf eine Abfindung.

Ein weiterer Grund dafür, dass sich eine Klage gerade bei einer fristlosen Kündigung lohnt, liegt an den erheblichen Nachteilen, die eine solche Kündigung für den Arbeitnehmer oft bedeutet. Neben der Sperrzeit aufs Arbeitslosengeld riskiert der Arbeitnehmer nämlich meist ein schlechtes Arbeitszeugnis und nicht selten auch ein Strafverfahren.

Diese Nachteile lassen sich durch eine Kündigungsschutzklage beseitigen oder zumindest abschwächen. Schließt man vor Gericht einen Abfindungsvergleich, ist ein gutes oder sehr gutes Zeugnis meist Teil der Abmachung. Und: Die Sperrzeit lässt sich mit einem Abfindungsvergleich vermeiden. Auf die Strafanzeige wird meist verzichtet.

Daher: Rufen Sie nach einer fristlosen Kündigung zeitnah, am besten am Tag der Kündigung, bei einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und erkundigen Sie sich nach den Chancen einer Kündigungsschutzklage. Bei einer fristlosen Kündigung kann das regelmäßig nur ein Experte einschätzen.

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