Fristsache Kündigungsschutz

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Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine ordentliche, oder fristlose Kündigung ausgesprochen hat, gilt es grundsätzlich keine Zeit zu verlieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Wir vertreten Ihre Rechte im Falle eine Kündigung durch den Arbeitgeber – schnell und unbürokratisch!

In Kündigungssachen steht Ihnen unser Partner Rechtsanwalt Oliver Ostheim direkt (auch am Wochenende) telefonisch als Ansprechpartner für ein erstes Informationsgespräch zur Verfügung. Wählen Sie hierzu einfach unsere arbeitsrechtliche Notfallnummer 0177⁄2887819.

Sofern wir Sie als Mandanten begrüßen dürfen, werden wir umgehend die rechtlich notwenigen Schritte ergreifen. Eine Kündigungsschutzklage wird, soweit zur Sicherung Ihrer Rechte erforderlich, in der Regel noch am selben Tag gefertigt und fristwahrend beim Arbeitsgericht eingereicht. Um Ihre Angelegenheit zu beschleunigen, können Sie gerne unseren Fragebogen für Kündigungsschutzsachen nutzen:

Ihr Ansprechpartner rund um das Arbeitsrecht:

Oliver Ostheim

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zentrale Darmstadt

Kirchstraße 1, 64283 Darmstadt
Telefon 06151 5997466, Telefax 06151 5997453

Zweigstelle Hessische Bergstraße:

Bergstr. 17, 64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon 06257 5051783, Telefax 06257 5047639

Zweigstelle Offenbach:

Gr. Marktstr. 25–29, 63065 Offenbach
Telefon 069 80907788, Telefax 069 80907789


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