FTX: Ansprüche gegen die Kryptobörse nach Insolvenz

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Der vergangene November sorgte in der Kryptowelt für heftige Turbulenzen. Mit FTX ging eine der größten Kryptobörsen unter. Binnen weniger Tage wurde ein Milliardenvermögen vernichtet.

Die Exchange musste sodann Insolvenz nach Chapter 11 anmelden, der Token der Exchange (FTT) stürzte ins Bodenlose ab. Der unter Betrugsverdacht stehende CEO Sam Bankman Fried trat von seinem Amt zurück. In einem kürzlichen Interview beteuerte Bankman Fried zwar Fehler gemacht, aber keinerlei Betrugsabsichten gehabt zu haben. 

Dennoch kommen Millionen von Usern nicht mehr an ihr auf der Börse eingesetztes Kapital. Auch viele deutsche User sind betroffen, insbesondere im Bereich des Future Trading (Long und Short Positionen) war die Exchange auch in Deutschland sehr beliebt. Die Abhebung und der Transfer von Kryptowährungen wurde gesperrt. Im Zuge der Insolvenz ist dies auch erforderlich.

Doch bestehen überhaupt Ansprüche gegen FTX? Die ganz klare Antwort lautet: Ja. Jedoch ist die Durchsetzung der Ansprüche mitunter schwierig. Zunächst ist hierbei zu beachten, dass die für deutsche User zugängliche internationale Version von FTX auf den Bahamas sitzt und somit auch das Recht des Karibikstaates Beachtung findet. Gemäß der Nutzungsbedingungen von FTX und der gesetzlichen Bestimmungen besteht selbstverständlich ein Anspruch auf Auszahlung und Transfer der eingelegten Assets. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden die verbleibenden Gelder verteilt werden. Jedoch zeichnet sich ab, dass FTX hohe Verbindlichkeiten hat, die das noch vorhandene Kapital um ein Vielfaches übersteigen. Knapp über 3 Mrd. US-Dollar sollen allein den 50 größten Gläubigern zustehen, dabei konnten bisher nicht mal 1 Mrd. an Werten gesichert werden auf den Wallets der Exchange. Gerüchten zu Folge wurde ein Großteil der Kundengelder schlicht verzockt. Die Wahrscheinlichkeit ist gegeben, dass man als normaler Kleinanleger leer ausgehen wird oder nur einen sehr kleinen Bruchteil seines Einsatzes erhält, da regelmäßig zunächst die großen Gläubiger bedient werden.




Gerne berate ich Sie dazu, was in dieser Situation zu tun ist und wie Sie Ihre Ansprüche gegen FTX sichern können. Die Kanzlei berät zahlreiche Mandanten auf dem speziellen Feld der Kryptowährungen. Wenden Sie sich hierzu gerne an mich per E-Mail unter: info@dietrich-legal.com

Foto(s): FTX

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