F&A: Airbnb/ Vermietungsportale im Visier vom Finanzamt
- 2 Minuten Lesezeit
Airbnb & Vermietungsportale im Visier der Finanzbehörde
Das Finanzamt weiß, an wen Du letzten Sommer vermietet hast!
KAPITEL:
bis 04:34 – Vorstellung & Einleitung
ab 04:35 – Ausgangslage
ab 8:57 – Infos Zweckentfremdung Wohnraum
ab 11:20 – Für welche Jahre liegen die Daten dem Finanzamt bisher vor?
ab 13:23 – Was passiert mit den Daten ab 2015 und anderen Plattformen als Airbnb?
ab 15:40 – Welche steuerrechtlichen Folgen gibt es aus Gelegenheitsvermietung?
ab 19:50 – Was ist City Tax und für welche Städte gilt diese?
ab 23:30 – Was ist Zweckentfremdung von Wohnraum und wann liegt dieser vor?
ab 28:40 – Was tun, wenn Einnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben wurden?
ab 30:40 – Was tun, wenn das einen das Finanzamt noch nicht angeschrieben hat?
ab 32:20 – Was passiert, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird?
ab 36:17 – Gilt die Beschlusslage aus Hamburg auch in München oder andernorts?
ab 37:31 – Wann genau liegt Zweckraumentfremdung in München vor?
ab 39:00 – Müssen Vermietungen von 3 Monaten (z.B. Studenten) angemeldet werden?
ab 41:20 – Was ist zu beachten, wenn Wohnung als Ferienwohnung vermietet wird?
ab 42:05 – Einkommensteuer-Freigrenzen?
ab 44:50 – Ist Bettwäsche und Reinigung schon gewerblich?
ab 46:20 – Welche Portale außer Airbnb sind noch betroffen?
ab 51:15 – Selbstanzeige zweckmäßig, wenn das Finanzamt schon aufmerksam geworden ist?
ab 55:40 – Gleicht das Finanzamt Mieterlisten mit abgegebenen Listen ab?
ab 01:06:22 – Wie ist der richtige Weg?
Beiträge:
https://www.acconsis.de/vermietung-airbnb-finanz/
https://www.acconsis.de/airbnb-finanzamt/
Bei Fragen bitte gerne melden:
+49 89 54 714 3
c.arendt@acconsis.de
Ⓐ Ausgangslage
Anfang September 2020 wurde es groß in den Medien diskutiert …
Das Gerichtsverfahren ist zu Ende und es wurde beschlossen, dass der Online-Plattformanbieter Airbnb die Daten über die auf der Plattform registrierten Vermieter aus Deutschland an die Steuerfahnder in Hamburg übermitteln muss. Die übergebenen Daten werden derzeit von der Steuerfahndung Hamburg noch ausgewertet und von dort aus dann in ganz Deutschland an die lokalen Finanzämter weitergeleitet.
Ⓘ Informationen
→ Wie kann das Finanzamt feststellen, dass mit Airbnb Einnahmen erzielt wurden?
→ Was bedeutet das für Airbnb-Vermieter, die Mieteinkünfte nicht oder unvollständig dem Finanzamt mitgeteilt haben?
→ Wie sollte man sich verhalten, wenn das Finanzamt schon auf einen aufmerksam geworden ist und angeschrieben hat?
Neben der Steuerpflicht und den daraus resultierenden steuerstrafrechtlichen Folgen möchten wir Ihnen noch weitere Fragen beantworten.
→ Was ist die City Tax und Wohnraumzweckentfremdung?
→ Was kommt auf mich zu, sollte eine Zweckentfremdung der Wohnung vorliegen?
→ Bin ich auch betroffen, wenn ich die Vermietung auf anderen Portalen als Airbnb (Fewo-Direkt, Booking, Naturhäuschen, 9flats, BestFewo) durchgeführt habe?
Ⓢ Sprecher
Dr. Christopher Arendt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer der ACCONSIS in München
Carina Kissling
Rechtsfachwirtin der ACCONSIS München ACCONSIS
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