Geblitzt: 14052, Berlin, Theodor-Heuss-Platz 2, FR Heerstraße- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten von Berlin erhalten, weil Ihnen ein Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird? Wenn Sie nicht angemessen, folgt zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Aber die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie wurde festgestellt, dass bei etwa  2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet  waren und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten. 

An dieser Messstelle sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes PoliscanSpeed, welches hier als kombiniertes Messgerät eingesetzt wird, welche hier den Erfolg des Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer sendet Laserstrahlen im Infrarotbereich aus. 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 1007s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in die Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Es kann die Fahrtzeit für die eingegebene Wegstrecke ermittelt werden. Hieraus wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist die Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Mit zunehmender Entfernung fächern die Lichtstrahlen immer weiter auf. Daher können diese auch von verschiedenen Karosserieteilen reflektiert werden. Der Blitzer speichert diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch wird die Messung der Zeit und somit auch die Berechnung der Geschwindigkeit verfälscht. Bei mindestens der Hälfte aller Messungen stimmt die tatsächliche nicht mit der gemessenen Geschwindigkeit überein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung gegeben ist.

Bei Überholmanövern, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen treten Zuordnungsprobleme auf. Nicht selten sind Aufbau- und Auswertefehler durch das Messpersonal. Um diese zu verhindern, fordert der Hersteller eine Schulung an seinem Gerät. Ist eine solche nicht dokumentiert, ist die Messung als ungenau zu werten.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten. Gleiches gilt für die fristgerechte Erneuerung der Eichung. Auch hier wurden vor Gericht schon erhebliche Versäumnisse aufgedeckt, was zur Nichtverwertbarkeit der Messung und Freisprüchen für die Betroffenen führte.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. In diesem werden die gefundenen Fehler dokumentiert und deren Auswirkung auf die Messung begründet.Damit es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Berlin- Tiergarten die Ungenauigkeit der Geschwindigkeitsbestimmung  nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit  in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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