Geblitzt auf der BAB 17, km 11,5, Gem. Dresden, FR Prag – Dresden- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann kann dies teure Folgen haben. Neben einem hohen Bußgeld sind aber einer Überschreitung um 21 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot möglich. Aber dies kann ein erfahrener Verteidiger für Sie verhindern. Meist liefern hier die Schwachstellen des aufgebauten Einseitensensor vom Typ ESO 8.0 die besten Argumente für den Erfolg eines Einspruchs.

Dieses Messsystem besteht aus einem länglichen Messbalken, auf welchem sich fünf Messsensoren befinden. Diese registrieren durch die von ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede, die Zeit, welche für die Messstrecke benötigt wird. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Aber schon simple Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, können die Messwerte verfälschen. Die gleiche Wirkung hat auch das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern. Diesbezügliche Tests sind auch in der einschlägigen Presse veröffentlicht worden. Außerdem muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist der Aufbau nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Das Gerät hat bei einem dichten Verkehrsaufkommen Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist auch die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt der Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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