Geblitzt auf der BAB 4, km 55,7, Gem. Hainichen, FR Dresden – Görlitz- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor? Dann können die Folgen teuer werden. Ab 21 km/h zuviel wird ein Bußgeld von 100 € und ein Punkt fällig, ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. Die Obergrenze liegt bei 700 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot. Doch dies muss nicht zwingend feststehen. Aufgebaut ist ein Einseitensensor des Typs ESO ES 8.0 und dessen Fehleranfälligkeit liefert die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer verfügt über einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Messsensoren befinden. Diese messen die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke mit Hilfe der durch die ankommenden Fahrzeuge verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dann mögliche Weg- Zeit- Messung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, können die Messung negativ beeinflussen. Der Sensorkopf muss genau im rechten Winkel zur Autobahn justiert werden. Oft geschehen hier Ungenauigkeiten, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Als das Gerät 2006 zugelassen wurde, gab es kein gepulstes LED-Licht an Serienfahrzeugen. Wenn das betroffene Fahrzeug mit einem LED-Scheinwerfer ausgestattet ist, sieht man im Signalverlauf der Messung sehr untypische Ausschläge im Signalbereich des Frontscheinwerfers, was die negative Beeinflussung nachweist. Gleichfalls treten bei dichtem Verkehr Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist hier die Geräteeichung abgelaufen. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Gibt es in der Akte keinen zertifizierten Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geeicht wurden, kann ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht werden.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema