Geblitzt auf der S 177, zw. Meißen u. Ullendorf, i.H. Abzg. Bockwen, Ri. Wilsdruff- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Landkreises Meißen erhalten, weil Sie an dieser Stelle die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen? Wenn Sie nicht angemessen reagieren, folgt zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Aber die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Blitzers vom Typ LEIVTEC XV3, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.

Bei dessen Messverfahren wird die Veränderung des Abstands vom Gerät zum Messobjekt gemessen und registriert. Die Infrarotstrahlen werden mit 50 grad entzerrt ausgesandt (zum Vergleich ein Lasermessgerät strahlt de Lichtimpulse mit 3mrad gebündelt aus). Dadurch wird eine Fläche von ca. 2,5 m Breite und 2,0 m Höhe in einer Messentfernung von ca. 40- 50 m gleichmäßig bestrahlt. Dort findet die eigentliche Messung statt, deren Dauer bis zu einer Sekunde beträgt. Nach der erkannten Einfahrt eines Fahrzeugs in den Messbereich wird eine große Anzahl von Infrarotimpulsen ausgesandt, am gemessenen Fahrzeug reflektiert und durch einen Empfangssensor am Messgerät registriert. Die gemessene Laufzeit der Impulse- halbiert und mulipliziert mit der Lichtgeschwindigkeit- ergibt die Entfernung zum Messobjekt. Aus dem Ergebnis von 30 bis 300 einzelnen Teilmessungen ergibt sich die Veränderung der Entfernung zum gemessenen Fahrzeug, daraus leitet sich die Geschwindigkeit ab. Der gesamte Messvorgang wird auf Video aufgenommen.

Letzters verstößt allerdings gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung( AG Baden- Baden-17 Owi 306 Js 15109/10). Dieser Verstoß kann von einem Rechtsanwalt geltend gemacht werden. Das Ergebnis ist ein Beweisverwertunsgverbot, d.h. die Messung darf nicht verwertet werden.

Oft ist die Eichung des Gerätes abgelaufenen, was zu einer Annullierung der gesamten Messreihe und damit dem Freispruch für die Betroffenen führt. 

Oft ist die notwendige Schulung des Personals nicht durchgeführt oder in der Akte nicht belegbar. Auch dann ist die Messung nicht verwertbar. Gleiches gilt, wenn vor der Inbetriebnahme keine Probemessungen durchgeführt wurden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt Andreas Junge für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Amtsgericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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