Geblitzt: BAB 10, km 51,9 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder- Bußgeld vermeiden!

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Ca. 1,5 km vor der Abfahrt Königs Wusterhausen, Fahrtrichtung vom Schönefelder Kreuz kommend,  wird der mobile Blitzer aufgebaut. Sie sind von ihm erfasst worden und haben deswegen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten? 

Hier kann Ihnen die Hilfe eines erfahrenen Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen! Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel hatten und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein. 

Ab dem Schönefelder Kreuz ist die Geschwindigkeit durch eine entsprechende Beschilderung auf 120 km/h begrenzt. An dieser Messstelle ist diese wegen Straßenschäden noch einmal auf 100 km/h begrenzt. Ob diese Beschilderung ausreichend ist, macht das zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Die Rechtsfigur des "Augenblicksversagen" wurde aber schon mehrfach anerkannt.

Auf jeden Fall sind es aber die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ  ESO ES 8.0, die Ihrem Einspruch Erfolg versprechen. Dieses ist ein Einseitensensor der Firma ESO GmbH und für seine Fehleranfälligkeit bekannt. Die  Geschwindigkeit wird wie folgt ermittelt. Der Messbalken (Sensorkopf) ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet. Drei davon, die beiden am Rand und in der Mitte, haben einen 0,5 m Abstand (Messbasis) und messen die Geschwindigkeit. Deswegen sind sie auch parallel ausgerichtet. Sie messen Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge, speichern und vergleichen diese. Die beiden anderen Sensoren sind schräg gestellt und messen den Abstand des Sensorkopfes zu den vorbeifahrenden Fahrzeugen. Aus der Zeit, die das fahrende Fahrzeug für die zuvor eingegebene Strecke benötigt, wird die Geschwindigkeit berechnet. 

Diese Funktionsweise kann aber zu Ungenauigkeiten führen. Schon unmittelbare Sonneneinstrahlung auf den Messbalken oder Lichtreflexe (z.Bsp. Fahrzeugschatten) können die Helligkeitsmessung und damit die Feststellung der Geschwindigkeit zu Ihren Lasten beeinflussen. Die Aufstellung des Einseitensensors auf erdigem Grund  muss sicherstellen, dass das Standbein des Gerätes nicht einsinken kann. Auch dieses hätte eine negative Veränderung des Messvorganges zur Folge. Häufig sind die Messbeamten hier nicht sorgfältig genug. Sämtliche Lichtschrankenmessgeräte und Einseitensensoren bedürfen einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO ein Jahr lang gültigen Eichung. Hierauf wird ebenfalls nicht sehr oft die nötige Sorgfalt verwandt. Es wurden schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die Eichung abgelaufen war. Der Sensorkopf ist laut Gebrauchsanweisung etwa 50-70 cm über der Fahrbahnoberfläche und parallel zu Ihr aufzustellen. Auch dieses Erfordernis ist den meisten Beamten nicht bekannt oder egal, so dass aus diesem Grund ebenfalls häufig die Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen verfälscht sind. Während des Passierens eines entgegenkommenden Fahrzeugs kann es zu Problemen bei der Fahrzeugzuordnung  kommen und die verursachten Helligkeitsunterschiede geben nicht die Strecke des ursprünglich gemessenen Fahrzeugs wieder.  Nimmt das Gerät bei der Messung der Helligkeitsunterschiede die durch die rotierenden Reifen verursachten Unterschiede als Messgrundlage, führt dies ebenfalls zu einer ungenauen Messung, da durch die Rotation noch zusätzliche Schatten geworfen werden. Diese und andere Fehler können durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Rechtsanwalt Junge arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder den  Gerichten ein Gefallen tun muss noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich zu Ihren Gunsten aufzeigt.

Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Königs Wusterhausen  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





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