Geblitzt: BAB 11, ca. km 72,2, Höhe Abfahrt Warnitz, in FR Uckermarkkreuz/Stettin- Rat vom Fachanwalt!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten?

Dann können die Strafen teuer werden. Schon bei mehr als 140 km/h  sind ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. möglich. Ab 146 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen.  Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen dies ersparen. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed und dessen Fehlerquellen liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer tastet mittels Laserstrahlen einen Fahrbahnbereich von 10 bis 75 Meter ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zum Gerät zurück. Mittels der hieraus gewonnenen Werte kann die Fahrzeit für die Messstrecke und damit die Geschwindigkeit berechnet werden.

Allerdings erfolgt das Auslösen der Kamera erst nach der Berechnung. Daher kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich befinden. Dann ist nicht sicher, bei welchem Fahrzeug die Geschwindigkeit tatsächlich gemessen wurde.

Ist der Messwinkel falsch eingestellt, führt schon die kleinste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsabweichungen.

Die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung. Dadurch wird eine Verzerrung der Rückstrahlsignale hervorgerufen. Aus diesem Grund beinhaltet mindestens jeder zweite Bescheid eine falsche Geschwindigkeitsangabe.

Bei zahlreichen Messungen wird auch der Mindestabstand unterschritten, was ebenfalls zu abweichenden Geschwindigkeitsangaben führt.

PoliScan speed generiert aus dem Originaldatensatz Ihrer konkreten Messung ein Messfoto im Format .jpg. Bei der Umwandlung des Originaldatensatzes in das Format .jpg wird automatisch eine sogenannte xml-Datei erstellt, die Informationen zu Positions- und Zeitangaben des angemessenen Fahrzeugs während des Messvorgangs beinhaltet. Dabei kommt es sehr häufig zu Abweichungen vom ursprünglichen Wert.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht ordnungsgemäß dokumentiert, darf die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Befindet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messdateien gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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