Geblitzt. BAB 13, km 23,6, FR AS Groß Köris- Hilfe vom Fachanwalt!

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Der mobile Blitzer wird auf der BAB 13 in Fahrtrichtung Berlin ziemlich genau auf der Höhe der Anschlussstelle Teupitz aufgestellt. Wenn Sie von diesem erfasst wurden erhalten Sie einen Anhörungsbogen und später Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee. Ihnen wird ein Verstoß gegen die  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat vorgeworfen. In diesem Fall kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist aus den unterschiedlichsten Gründen angreifbar. Zwischen den Autobahndreiecken Schönefelder Kreuz und Spreewald beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich 130 km/h. An der Messstelle wird bei der Messung eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zu Grunde gelegt. Ob hierzu die Beschilderung ausreicht ist gerade im Streit mit dem zuständigen Amtsgericht Lübben.

Hier sind es vor allem die Schwächen des verwendeten Einseitensensors ESO Es 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers  ESO ES 8.0, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen. Dessen Funktionsweise ist wie folgt. Die Gesamtmessstreckenlänge beträgt 0,5 m bei einer Reichweite von 18 m. Der Messbalken (Sensorkopf) ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet, von denen drei (die beiden äußeren und der mittlere) einen 0,5 m Abstand (Messbasis) aufweisen und für die Geschwindigkeitsmessung zuständig sind. Diese sind daher parallel ausgerichtet. Sie messen Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge und speichern und vergleichen diese. Die beiden übrigen Sensoren sind schräg gestellt und ermöglichen eine Abstandsmessung, durch die der Abstand des Sensorkopfes bzw. Messbalkens zu dem gemessenen Fahrzeug bestimmt wird. Mittels der gemessenen Zeit für die eingestellte Strecke wird die Geschwindigkeit berechnet.

Doch dieses Messschema hat seine Schwächen. Schon einfache Lichtreflexe (Fahrzeugschatten) und direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät beeinflussen die Helligkeitsbestimmungen und damit Ihr Messergebnis. 

Nicht selten ist das Stativ nicht auf festem Untergrund und sackt, wenn auch nur geringfügig, durch den zu weichen Untergrund, Sogwirkungen der Fahrzeuge oder Erschütterungen ab. in einem solchen Fall kann die Messreihe nicht als exakt genug bewertet werden. 

Der Hersteller fordert ausdrücklich, dass die Fahrbahnneigung mittels der mitgelieferten Wasserwaage exakt auf den Sensorkopf übertragen wird. Auch hier geschehen oft Ungenauigkeiten zu Lasten der Betroffenen. Ist der Messbalken nicht genau parallel zur Fahrbahn aufgestellt, hat dieses auch einen negativen Einfluss auf die Geschwindigkeitsbestimmung. 

Begegnen sich zwei Fahrzeuge unmittelbar im Bereich des Messbalkens führt dies zu Zuordnungsproblemen und die Messung ist keine exakte Grundlage für einen Bußgeldbescheid.  Laut Bedienungsanleitung kommt es auch dort zu Zuordnungsproblemen, wo mit hohem Radstand bzw. Fahrzeuge mit einem sehr tief aufgestellten Sensor gemessen werden. Hier kann es nämlich vorkommen, dass entferntere Fahrzeugteile und nicht die dem Messgerät zugewandten Fahrzeugteile die Messung auslösen, so dass die zur Zuordnung gemessenen Seitenabstände nicht mehr eine eindeutige Zuordnung ermöglichen, wenn zwei Fahrzeuge im Messbereich unmittelbar nebeneinander in die gleiche Richtung fahren. 

Das Gerät bedarf einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO gültigen Eichung. Es sind schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen worden, weil diese abgelaufen war. Diese und noch weitere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem  zuständigen Amtsgericht Lübben die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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