Geblitzt: BAB 24, km 237,4, in FR Frankfurt/O. / Prenzlau- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vor? Dann lohnt es sich, den Bußgeldbescheid nicht zu akzeptieren und mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers gegen die drohenden Strafen anzukämpfen. Denn an dieser Stelle ist ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed im Einsatz und dessen zahlreichen Fehlerquellen liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip dieses Geräts ist einfach erklärt. Laserstrahlen erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern und werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Hierdurch ist eine Weg- Zeit- Messung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Schon allein aus diesem Grund sind etwa die Hälfte aller Messungen falsch. Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist die Justierung nicht exakt und das Ergebnis sind automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben. Werden zwei Fahrzeuge zugleich erfasst, etwa bei dichtem Verkehr oder Überholvorgängen, ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Fehlt in der Messakte ein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann ein Verwertungsverbot geltend gemacht werden. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder gar ein Fahrverbot werden damit verhindert.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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