Geblitzt: BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739- Bußgeld vermeiden!

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Der hier eingebaute Blitzer arbeitet mit der sogenannten Piezomessung, das heißt in die Fahrbahn eingelassene Messkabel. Sind Sie von diesem erfasst worden und Ihnen wirft die Bußgeldstelle Artern vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten? Dann kann. Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

An dieser Messstelle sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes vom Typ Traffipax TraffiPhot S (piezoelektrisch, mit analoger Fotoanlage oder Digitalkamera), die den Erfolg des Einspruchs garantieren.

Dessen Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf der Grundlage einer Weg- Zeitmessung. 

In die Fahrspur sind drei piezoelektrische Drucksensoren in Abständen von jeweils einem Meter im Fahrbahnbereich eingelassen; sie bilden die drei Messstrecken. 

Überfährt ein Fahrzeug diese, werden die Sensorsignale dem Piezo- Vorverstärker zugeführt, welcher drei voneinander unabhängige Zeitmessungen für die Messstecken durchführt. Mittels dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Das zum Betrieb der Anlage und zur Durchführung der Messung eingesetzte Personal muss laut Bedienungsanleitung in die Bedienung der Anlage eingewiesen sein. Ist eine solche Schulung in der Akte nicht belegbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Schon eine fehlerhafte Dokumentation hat die Einstellung des Verfahrens zur Folge.

Wichtig ist der Zustand des Messstellenbereiches. Der Fahrbahnbelag muss sich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen dürfen höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Fahbahnaufwölbungen quer zur Fahrtrichtung dürfen eine Höhe von 1 cm nicht überschreiten. 

Dieser Idealzustand ist auf Dauer durch Witterungseinflüsse, den allgemeinen Verkehr, Erschütterungen durch Schwertransporte und ähnliches nicht aufrecht zu erhalten. Vielmehr verschieben sich dadurch die Kabel, wenn auch nur geringfügig, und die Messung ist nicht mehr genau genug.

Gleichfalls können kleinste Erschütterungen auf den benachbarten Fahrbahnen die Messung verfälschen. Wird dieses festgestellt, ist die Einstellung des Verfahrens sicher.

Es müssen alle Bestandteile der Messeinrichtung gültig geeicht sein. Auch an dieser Voraussetzung fehlt es nicht selten. Dann muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt Andreas Junge für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Amtsgericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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