Geblitzt: Gem. Norderwöhrden, OT Överwisch, Bundestraße 5, in Rtg. Norden- Rat vom Fachanwalt!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß teuer und für Berufskraftfahrer und Pendler besonders schwerwiegend werden. 

Schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. 

Fahranfänger müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und der kostenpflichtigen Teilnahme an Aufbauseminaren rechnen.

Doch dies kann Ihnen erspart bleiben. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen zahlreiche Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

So führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung dazu, dass bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Auch in Ihrem Fall kann dieser Messfehler gegeben sein.

Ist der Messwinkel des Blitzers nicht exakt eingestellt, werden automatisch zu hohe Geschwindigkeitswerte angezeigt.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Geschwindigkeitsberechnung. Deswegen kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräts befinden.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Tests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig und genau dokumentiert, gilt die Messung nicht als ordnungsgemäß.

Ist in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wird die Messung verworfen.

Häufig ist die Geräteeichung abgelaufen. In solchen Fällen wird die gesamte Messreihe verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur ein sehr kleiner Teil der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und  lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe wird die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Kiel und Berlin. Die eventuelle örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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