Geblitzt in 13627, Berlin, Ch/Wi, BAB 100, Goerdeler Steg, Ri. Seestr.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann lohnt es sich, mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn der hier aufgebaute Einseitensensor vom Typ ESO 3.0 liefert mit seinen Fehlerquellen die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzertyp registriert die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede auf einer Messlänge von 25 Metern. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.  

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs beeinflussen die Messung negativ. Oft ist auch der Sensor nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. In diesen Fällen werden immer überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt. Dieser Blitzertyp hat auch bei Kolonnenfahrten oder Überholmanövern Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug geblitzt wurde. Sind die eingesetzten Messbeamten nicht nachweislich an diesem Messsystem geschult, kann ein Verwertungsverbot geltend gemacht werden. In Berlin ist häufig die Geräteichung mangels fristgerechter Wartung erloschen. Wird dieses festgestellt, ist die Messung ebenfalls unverwertbar oder es wird  ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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