Geblitzt in Fleckeby, Am Holm, B 76- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann können die Folgen zwar ein hohes Bußgeld, Punkte oder mehrere Monate Fahrverbot sein, jedoch kann Ihnen dies ein erfahrener Verteidiger diese Strafen ersparen. Denn aufgestellt ist hier ein Lichtschrankenmesssystem, eines der fehlerhaftestens Messgeräte Deutschlands.

Dessen Funktionsprinzip ist einfach erklärt. Drei Laserstrahlen überqueren in einem Abstand von 1,5 Metern im rechten Winkel die Fahrbahn. Aus der Zeit, die ein Fahrzeug zur Durchfahrt der Messstrecke benötigt, wird die Geschwindigkeit berechnet.

Aber sehr oft ist das Gerät nicht genau parallel zur Fahrbahn eingestellt oder der rechte Winkel nicht exakt justiert. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeiten. Ist das Fahrzeug auf dem Foto in einer Schräglage abgebildet, ist dies immer ein Indiz für eine ungenaue Messung. Werden mehrere Fahrzeuge zeitgleich vom Blitzer erfasst, kann nicht zugeordnet werden, bei welchem die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird nach ständiger Rechtsprechung die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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