Geblitzt in Frankfurt am Main, A 661, Höhe km 321,85, FR Egelsbach- Bußgeld vermeiden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Ein erfahrener Verteidiger kann Ihn hier die drohenden Strafen ersparen, denn die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs sind die Schwächen des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed.

Dieses hat Schwierigkeiten bei der Datenverarbeitung, weswegen bei mindestens der Hälfte aller Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden.

Häufig wird beim Aufbau der Messwinkel falsch eingestellt, wobei aber schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Die Messung und das Auslösen der Kamera erfolgen zeitlich getrennt. Daher kommt es bei dichten Verkehr zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung der Werte. Dann ist nicht nachvollziehbar, ob tatsächlich die angegebene Geschwindigkeit bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Die Messbeamten müssen an diesem Gerätetyp geschult sein. Ist ein entsprechendes Zertifikat nicht in der Akte, liegt ein Verwertungsverbot vor.

Oft ist mangels Wartung die Eichung abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt.

Dies ist nur eine kleine Auwahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überproportional viele seiner Fälle werden eingestellt  oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema