Geblitzt in Hamburg, auf der BAB 255, Übergang zur BAB 1, Höhe Obergeorgswerder Deich, OT.-Nr. 134, i. R. Süden!

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Die Bußgeldstelle Hamburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf? Dann können die Folgen teuer werden. Neben einem hohen Bußgeld droht ab einer Überschreitung um 21 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Doch es lohnt sich hier gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Neben anderen Angriffspunkten liefern meist die Fehler des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed die besten Argumente für den Erfolg eines Einspruchs.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Messgerät zurück. Die hierbei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die Länge der Messstrecke führt naturgemäß zu einer Signalauffächerung und damit verbunden zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Schon allein wegen dieses Fehlers wird auf etwa jedem zweiten Bescheid eine falsche Geschwindigkeit angegeben. Das Gerät hat außerdem bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist die Justierung nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerät geschult wurden, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest wird dann ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Das ist nur eine sehr kleine Aufzählung der möglichen Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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