Geblitzt: In Hamburg, BAB 7, km 149+280, FR Schnelsen- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen vor, Sie hätten an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/ h überschritten und beruft sich dabei auf die Daten des eingesetzten Lasermessgerätes? Dann kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es fast immer die Schwächen des eingesetzten Blitzers, die den Erfolg garantieren.

Hier kommt das Modell PoliscanSpeed zum Einsatz. Dieses ist seit seiner Einführung stark umstritten und für seine Fehleranfälligkeit bekannt.

Es sendet ununterbrochen Laserstrahlen in Bündelform aus. Diese erfassen das herannahende Fahrzeug und werden von diesem reflektiert. Durch die Auswertung der zurückgesandten Lichtstrahlen kann die benötigte Zeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Doch je weiter die Strahlenbündel gesandt werden, umso mehr fächern sie auf. Werden sie daher von verschiedenen Karosserieteilen zurückgesandt, behandelt der Blitzer sie so, als wären sie von einem einzigen Teil reflektiert. Dieses verfälscht die Zeitmessung und somit auch die Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Ebenfalls treten bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen Zuordnungsprobleme auf. In solchen Fällen kann die Messung auch nicht als genau gewertet werden.

Nicht selten sind Aufbaufehler (etwa eine ungenaue Einstellung des Scanwinkels) oder Fehler bei der Auswertung. Auch diese hat eine Verfälschung zu Lasten des Betroffenen zu Folge. Daher fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Personals vor dessen ersten Einsatz. Ist ein solche in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Geräts abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem Amtsgericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist daher kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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