Geblitzt in Ludwigsfelde, L 79, Abschnitt 80, FR Wittstock- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Ludwigsfelde wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h vor. Dann droht schon bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Dies muss aber nicht die zwingende Folge sein. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs Traffistar 350 und dessen Unzuverlässigkeit ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs. 

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. In die Strahlen hineinfahrende Messobjekte reflektieren die Impulse und senden sie zum dem Messsensor zurück. Dies ermöglicht die Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit und somit die Berechnung der Geschwindigkeit. Sobald ein Geschwindigkeitsverstoß registriert wird, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Aber gerade die Länge der Messstrecke verursacht die größte Fehlerquelle. Denn sie verursacht einer Signalauffächerung und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Eine darauf beruhende Verfälschung der Daten kommt so häufig vor, dass etwa 50 % aller Messergebnisse schon aus diesem Grund falsch sind. Außerdem wird der Messsensor oft nicht genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, hat dieser Gerätetyp Probleme mit der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ebenso fehlt häufig ein zertifizierter Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten in der Akte, was ein Verwertungsverbot nach sich zieht. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Unverwertbarkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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