Geblitzt in Schweich, A 1, Gem. Schweich, Höhe AS Schweich, km 126,250, Rtg. Saarbrücken- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwinsigkeit von 120 km/h vor? Dann kann Ihnen die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers die drohenden Strafen ersparen. Denn als Beweismittel ist hier lapidar ein Lasermessgerät benannt, gemeint ist damit aber ein Blitzer vom Typ PoliScan Speed. Dessen Fehlerquellen und Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Gerät wird parallel zur Fahrbahn aufgestellt und der Sensor im rechten Winkel ausgerichtet. Dieser sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Blitzer zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Ort- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Oft ist aber der Messwinkel nicht exakt eingestellt. Dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.  Die Länge der Messstrecke führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit einer fehlerhaften Berechnung. Allein aus diesem Grund werden auf der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben. Häufig werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Ein Beweisverwertungsverbot liegt vor, wenn sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis findet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden. Sind nach einer Messung mit PoliScan Speed zwei Fahrzeuge oder mehr auf dem Blitzerfoto zu sehen, ist dies immer ein Hinweis auf einen gravierenden Fehler bei der Kameraeinstellung.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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