Geblitzt? Wann lohnt sich die Verteidigung gegen einen Geschwindigkeitsverstoß?

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Bei Geschwindigkeitsverstößen mit dem Kraftfahrzeug drohen heftige Bußgelder. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h kann bereits ein Fahrverbot drohen. Die benutzten Blitzer sind Hightechgeräte und vielerorts wird die Meinung vertreten, eine Verteidigung gegen eine solche Messung sei wenig erfolgversprechend, zumal die Gerichte die meisten Geräte als sogenanntes standardisiertes Messverfahren betrachten. Dennoch bietet die Verteidigung viele interessante Ansatzpunkte.

Die Erfahrung zeigt, dass eine genaue Überprüfung der Messung inkl. der von dem Gerät gefertigten Messdatei häufig eben doch Fehler ergibt, die zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Dies können zum Beispiel Bedienungsfehler oder fehlende Schulung des Personals aber auch Probleme mit der Software sein. Gelegentlich stellt sich auch heraus, dass das Messgerät den falschen Bildausschnitt abgebildet hat. All dies kann zur Unverwertbarkeit der Messung führen.

Häufig verweigert die Bußgeldstelle bzw. das Gericht die Herausgabe der vom Messgerät gefertigten Originaldatei bezüglich der Messung bzw. das Messgerät speichert diese gar nicht erst (wie z. B. das Jenoptik TraffiStar S 350). Diesbezüglich hat das saarländische Verfassungsgericht erst kürzlich entschieden, dass eine derartige Verweigerung das Recht des Betroffenen auf einen fairen Prozess verletzt. Sicher ein vielversprechende Verteidigungsansatz, auch außerhalb des Saarlandes.

Generell gilt: Die Verteidigung beginnt so früh wie möglich. Beauftragen Sie Ihren Verteidiger bereits unmittelbar nach Erhalt des Anhörungsbogens. Mit Erhalt des Bußgeldbescheides haben Sie eine erste wichtige Verteidigungsmöglichkeiten bereits verschenkt, denn ein geschicktes Vorgehen in diesem Verfahrensabschnitt kann zum Eintritt der Verjährung führen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marco Massolle

Beiträge zum Thema