Geld zurück vom Online Casino - LG Freiburg verurteilt "888 Casino" zur Rückzahlung aller Spielverluste

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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das LG Freiburg im Breisgau mit Urteil vom 24.04.2023 den Online-Casino-Betreiber "Virtual Digital Services Ltd." aus Malta, welcher u. a. das Online Casio "888 Casino" betreibt, zur Rückzahlung sämtlicher Verluste eines Spielers verurteilt, welche dieser im Online-Casino  des  Anbieters verloren hatte.

Der Kläger begehrte die Rückzahlung saldierter Verluste iHv 252.678,00€, welche dieser in der Zeit vom 17.09.2017 bis zum 21.02.2020 im Online Casino "888 Casino" des Anbieters "Virtual Digital Services Ltd." verloren hatte. Mit Erfolg!

Das Landgericht erachtete sich zunächst als international zuständig und deutsches Recht für anwendbar. Dem stünde auch nicht entgegen, dass der Kläger derart hohe Summen verspielt hatte.

Das Gericht war des Weiteren der Ansicht, dass das "888 Casino" die eigenen Dienste illegal in Deutschland angeboten habe, weil dem ein Totalverbot für das Vermitteln und Veranstalten von Online-Glücksspielen, jedenfalls im streitgegenständlichen Zeitraum, entgegen gestanden habe. Unerheblich sei zudem, dass nach der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 inzwischen die Möglichkeit der Erlaubnis für öffentliche Glücksspiele im Internet besteht. Auf eine etwaige behördliche Duldung könne sich das Online-Casino auch nicht berufen. Das Totalverbot für das Vermitteln und Veranstalten von Online-Glücksspielen sei auch mit dem Europarecht vereinbar. Einer weiteren Überprüfung dieser Frage durch den Europäischen Gerichtshof im Wege einer Vorlage nach Art. 267 Abs. 3 AEUV habe es angesichts der bereits ergangenen Entscheidungen nicht bedurft. Die Leistungen des Klägers an das Online-Casino erfolgten somit rechtsgrundlos.

Auch sonst sei der Erstattungsanspruch des Spielers nicht ausgeschlossen. Dass der Kläger zum Zeitpunkt seiner Einsätze von der Rechtswidrigkeit des Glücksspiels im Internet gewusst hätte, konnte die Beklagte nicht nachweisen. Zudem sollten die streitentscheidenden gesetzlichen Regelungen unter anderem die Spielteilnehmer vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Damit korrespondierend verfolgt gerade auch die einschlägige Verbotsnorm des § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. den Zweck, zum Schutz der Spieler illegales Glücksspiel zu unterbinden. Dieses Ziel würde aber konterkariert werden, wenn die Initiatoren des illegalen Glücksspiels die mit verbotenem Glücksspiel erlangten Gelder dauerhaft behalten dürften.

Der klägerische Anspruch sei schließlich auch nicht verjährt.

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Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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