Gläubigerversammlung: Welche Rechte haben die Gläubiger in einem Insolvenzverfahren?

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Die Gläubigerversammlung hat eine wichtige Rolle im Insolvenzverfahren und trifft Entscheidungen, die das Verfahren und die Interessen der Gläubiger beeinflussen. Hier sind die relevanten Aspekte:

1. Beschlüsse der Gläubigerversammlung:
Die Gläubigerversammlung beschließt über verschiedene Angelegenheiten, darunter:
Bestellung und Abberufung des Insolvenzverwalters. Die Gläubiger können den Insolvenz-verwalter wählen oder abberufen.
Zustimmung zur Fortführung des Unternehmens: Wenn der Insolvenzverwalter das Unternehmen weiterführen möchte, muss die Gläubigerversammlung zustimmen.

Zustimmung zur Stilllegung des Unternehmens: Wenn die Fortführung nicht möglich ist, kann die Gläubigerversammlung die Stilllegung genehmigen.
Zustimmung zur Verwertung von Vermögensgegenständen: Die Gläubigerversammlung entscheidet über den Verkauf von Vermögenswerten.
Beschluss über besonders bedeutsame Rechtshandlungen: Diese erfordern die Zustimmung der Gläubigerversammlung.

2. Fortführung des Unternehmens:
Für die Fortführung des Unternehmens ist ein Beschluss der Gläubigerversammlung erforderlich.
Die Gläubiger müssen darüber abstimmen, ob das Unternehmen weiterbetrieben werden soll.
Dieser Beschluss beeinflusst die Zukunft des Unternehmens und die Interessen der Gläubiger.

3. Stilllegung des Unternehmens
Für die Stilllegung des Unternehmens ist ebenfalls die Zustimmung der Gläubigerversammlung erforderlich. Wenn die Fortführung nicht sinnvoll ist, kann die Gläubigerversammlung die Stilllegung genehmigen.

4. Verwertung von Vermögensgegenständen:
Die Gläubigerversammlung entscheidet über den Verkauf von Vermögenswerten, um die Gläubiger zu befriedigen. Diese Entscheidung betrifft die Verteilung der Erlöse aus dem Verkauf.

5. Besonders bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO:
Diese sind Handlungen, die das Insolvenzverfahren erheblich beeinflussen.
Beispiele sind der Abschluss von Vergleichen, die Aufnahme von Krediten oder die Veräußerung von Grundstücken. Für solche Handlungen ist die Zustimmung der Gläubigerversammlung erforderlich.

Die Gläubigerversammlung spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des Insolvenzverfahrens und der Sicherung der Interessen der Gläubiger.


Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.


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