Greater Capital – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Unter der Domain greatercapital.world bietet die Onlinehandelsplattform Greater Capital den Währungshandel (Forex-Handelsgeschäfte) sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an, wobei sie damit wirbt, dass sie ein preisgekrönter Broker wäre, der weltweit bekannt wäre. Seit 2005 wäre die Firma Greater Capital im Online-Trading erfolgreich tätig.
Anlegern kann man aus mehreren Gründen nur dringend davon abraten, über die Firma Greater Capital Handelsgeschäfte zu tätigen und auf Angebote der Firma Greater Capital einzugehen.
Dies deshalb, da im vorliegenden Fall mehrere gravierende Punkte dafür sprechen, kein Kapital zu investieren.
Zunächst einmal fehlt das rechtlich vorgeschriebene Impressum auf der Homepage der Firma Greater Capital.
Dem Internetauftritt ist nicht zu entnehmen, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Greater Capital sind und wer als Betreibergesellschaft der Firma Greater Capital agiert. Auch eine Gesellschafsform ist nicht angegeben.
Auch eine Niederlassung der Firma Greater Capital, von wo aus diese ihre Handelsgeschäfte betreiben will, wird ebenso wenig benannt, wie eine Betreibergesellschaft, die die Firma Greater Capital hält. Üblicherweise werden entsprechende Internethandelsplattformen, wie die Firma Greater Capital, von entsprechenden Betreibergesellschaften betrieben.
Als einzige Kontaktmöglichkeit wird die Emailadresse support@greatecapital.world benannt.
Darüber hinaus ist die Firma Greater Capital auch unlizenziert bzw. handelt unreguliert. Im Rahmen des Internetauftritts findet sich nirgends ein Hinweis darauf, ob eine Aufsichtsbehörde der Firma Greater Capital eine Zulassung erteilt hat. Üblicherweise verweisen seriöse Internethandelsplattformen auf entsprechende Zulassungen und benennen die Registrierungsnummer.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – hat der Firma Greater Capital jedenfalls keine entsprechende Genehmigung erteilt. Die Firma Greater Capital handelt deshalb ungenehmigt sowie unlizenziert und verstößt in Deutschland gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG).
Ein entsprechender Verstoß kann für die Verantwortlichen der Firma Greater Capital auch strafrechtliche Folgen haben. Gemäß § 54 KWG können Verantwortliche von Handelsplattformen, die wie die Firma Greater Capital, unerlaubt mit deutschen Anlegern Geschäfte machen, sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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