Green Vest – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform Green Vest bietet unter der Domain green-vest.io über ihre Homepage den Handel mit Devisen (Forex) sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an, wobei als Betreibergesellschaft eine Firma Green-Vest Investment, die in Amerika unter der Adresse: 2626 Howell St., Dallas, TX 75204, eine Niederlassung betreiben soll, fungiert.

Auch Krypto-Bundles werden seitens der Firma Green Vest angeboten.

Anlegern kann man nur dringend davon abraten, Handelsgeschäfte über die Firma Green Vest zu tätigen.

Gegen eine Anlage sprechen mehrere Gesichtspunkte.

Zum einen verfügt die Firma Green Vest im Rahmen ihres Internetauftritts über kein rechtsverbindliches Impressum. Ein solches Impressum ist zwingend vorgeschrieben und muss beispielsweise Angaben zu den verantwortlichen Personen der Firma Green Vest bzw. der Betreibergesellschaft Green-Vest Investment Company enthalten.

Im Übrigen hat die Firma Green Vest auch keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Die Firma Green Vest handelt folglich unerlaubt.

Die BaFin warnte bereits am 25.04.2024 vor der Firma Green Vest und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die Webseite geen-vest.io angeblich durch die Green-Vest Investment Company mit Sitz im US-amerikanischen Dallas betrieben wird.

Die BaFin stellte auch fest, dass die Präsentation auf der Webseite mit folgendem Satz „„Betreten Sie mit Green Vest selbstbewusst die Handelsarena“ beginnt. Eine gleichlautende Präsentation findet sich auch auf den Webseite der Firmen dgtlfuture.com, titanwealth24.com und wisevests.com. Auch diese Firmen bieten ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an und sämtliche vorgenannten Webseiten sind nahezu identisch mit Webseiten vor denen die BaFin in der Vergangenheit bereits warnte. Details finden sich in den Meldungen der BaFin vom 23.10.2023, vom 24.11.2023, vom 04.03.2024 und vom 18.04.2024.

Es ist folglich davon auszugehen bzw. es sprechen gewisse Punkte dafür, dass hinter sämtlichen vorgenannten Internethandelsplattformen dieselben Verantwortlichen stehen.

Nachdem die Firma Green Vest, ähnlich wie die anderen Internethandelsplattformen unreguliert ist, handelt sie folglich ungenehmigt und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG).

Mit unlizenzierten bzw. unregulierten Firmen sollte kein Anleger Handelsgeschäfte machen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Green Vest investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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