Häufige Rechtsmythen an der Ampel

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Ampeln bzw. Wechsellichtzeichenanlagen, wie sie im Behördendeutsch auch genannt werden, regeln weltweit das Leben von Milliarden Fahrzeugführern, Radfahrern und Fußgängern. Gerade wenn man es eilig hat, ist es nur allzu verlockend, noch schnell über eine rote Ampel zu gehen oder zu fahren. Fußgänger, Fahrrad- und Autofahrer müssen dann aber mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. 

Fußgänger, die eine rote Ampel überqueren, werden nicht bestraft

Fußgänger, die über eine rote Ampel gehen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Wird die Polizei auf das Vergehen aufmerksam, wird ein Verwarnungsgeld von fünf Euro fällig. Ist der Fußgänger sogar in einen Unfall verwickelt, erhöht sich die Strafe auf zehn Euro. Begeht er mehrmals einen solchen Rotlichtverstoß, kann er mit Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg oder sogar mit einem Führerscheinentzug belangt werden.

Für Radfahrer gilt die Fußgängerampel, wenn es keine Fahrradampel gibt

Ist keine Fahrradampel vorhanden, dürfen Radfahrer nicht der Fußgängerampel folgen. Sie müssen sich dann an den Lichtzeichen, die auch für den Fahrverkehr gelten, orientieren. Ist jedoch im Ampellicht der Fußgänger ein Fahrradsymbol abgebildet, gilt die Ampel ebenso für Radfahrer. Überfährt ein Radfahrer eine rote Ampel, kann sein Vergehen sowohl mit einem Bußgeld bis zu 180 Euro als auch mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Bei gelbem Ampellicht noch schnell über die Ampel fahren

Viele Autofahrer sind der Meinung, dass sie bei einer gelben Ampel noch schnell über die Kreuzung fahren dürfen. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt jedoch, dass vor einer Kreuzung auf das nächste Zeichen gewartet werden muss.

Grundsätzlich ist die Dauer der Gelbphase von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abhängig. Bei 50 km/h beträgt die Dauer drei Sekunden, bei 70 km/h sind es fünf Sekunden. Hat man als Autofahrer noch ausreichend Zeit zum Anhalten, muss man bei beginnender Gelbphase der Ampel bremsen. Hat man hierzu jedoch keine Möglichkeit mehr, ist es erlaubt, mit seinem Fahrzeug die Ampel noch bei Gelb zu überqueren. In diesem Fall muss jedoch auf die entsprechenden Straßenverhältnisse wie Eis und Schnee und die Schwere bzw. die Ladung des Fahrzeugs geachtet werden. Außerdem darf keineswegs der übrige Verkehr außer Acht gelassen werden, um einen Unfall zu vermeiden. 

Hupen an der grünen Ampel ist erlaubt

Ein jeder kennt die Situation: Man steht als Autofahrer an der roten Ampel, sie springt von Gelb auf Grün, aber der Vordermann fährt nicht los. Dann wird schnell gehupt. Das Hupen an einer grünen Ampel ist jedoch nicht erlaubt. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit. Somit kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro drohen. Bremst oder hält man als Fahrzeugführer ohne Grund vor einer Ampel, kommt es zu einer Behinderung des nachfolgenden Verkehrs. Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und es ist mit einem Bußgeld zu rechnen. 

Bei Dauerrot darf immer über die Ampel gefahren werden

Steht man als Fahrzeugführer an einer roten Ampel und diese schaltet minutenlang nicht auf Grün, darf man nicht ohne Weiteres losfahren. Autofahrer müssen bei Dauerrot erst eine angemessene Zeit abwarten, um eindeutig abschätzen zu können, ob es sich um eine besonders lange Rotphase oder um einen tatsächlichen Defekt der Ampel handelt.

Bleibt die Ampel auf Rot, da sie defekt ist, darf man mit äußerster Vorsicht losfahren. Aber nur, wenn man eine angemessene Zeit vor der Ampelanlage gewartet hat. Jedoch sollte man sich mit den anderen Verkehrsteilnehmern mit Handzeichen verständigen, wer zuerst weiterfahren darf, um keine Kollision zu verursachen. 

Generell gilt: Überfährt man eine rote Ampel, gefährdet aber mit diesem Rotlichtverstoß keine anderen Verkehrsteilnehmer, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Liegt hingegen eine Gefährdung vor, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot gerechnet werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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