Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Daydream Nation – Drei sind einer zu viel“

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht aktuell Abmahnungen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Daydream Nation – Drei sind einer zu viel” aus.

Drei sind einer zu viel und eine Abmahnung auch. Der Erhalt einer Abmahnung sorgt bei den meisten Empfängern für Unruhe und große Aufregung. Was nach dem Erhalt eines Strafzettels zu tun ist, wissen alle, aber was tut man im Zusammenhang mit einer Abmahnung. Zahlt man den Betrag? Unterzeichnet man die Unterlassungserklärung? Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was nach dem Erhalt einer Abmahnung zu tun ist. Erst einmal muss der Einzelfall näher beleuchtet werden.

Was gibt es im Zusammenhang mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Daydream Nation – Drei sind einer zu viel” zu erfragen?

Es muss geklärt werden, wer die Rechtsverletzung begangen hat? Anschlussinhaber oder Dritte. Es muss hinterfragt werden, ob der Anschlussinhaber seine Prüf- und Sicherungspflichten erfüllt hat. War der Anschluss hinreichend gesichert? Wurden Mitbenutzer über mögliche Folgen und Risiken der Tauschbörsennutzung aufgeklärt? Wie weit ist es zumutbar, Mitbewohner, Besucher, Minderjährige und volljährige Kinder oder aber Ehegatten zu überwachen? Weiter muss beantwortet werden, ob die geforderte Summe der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Daydream Nation – Drei sind einer zu viel” überhaupt angemessen ist. Sind 815 € für die Verbreitung eines Films überhaupt noch zeitgemäß? Wie steht die aktuelle Rechtsprechung zu der Ansetzung der Summe?

Wie helfen die Dr. Wachs Rechtsanwälte bei der Beantwortung der Fragen im Zusammenhang mit der Waldorf Frommer Abmahnung für „Daydream Nation – Drei sind einer zu viel”?


Die Dr. Wachs Rechtsanwälte bieten die Möglichkeit, sich telefonisch oder persönlich mit einem Anwalt zu besprechen. Für dieses erste Gespräch fallen noch keine Kosten an. Hierin werden die eingangs genannten Punkte geklärt und eine Einschätzung hinsichtlich möglicher Vorgehensweisen und Erfolgsaussichten abgegeben. Infolgedessen kann typ- und fallabhängig entschieden werden, was das Beste ist und welche Vorgehensweise gewählt wird. Manch einer ist durchaus bereit sich mit der Gegenseite zu streiten, während der andere versucht die Angelegenheit so schnell wie möglich zu beenden. Ziel einer Verteidigung jedoch ist es immer, dass der Empfänger der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Daydream Nation – Drei sind einer zu viel“ so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt.

Was ist nach dem Erhalt der Waldorf Frommer Abmahnung für „Daydream Nation – Drei sind einer zu viel” zu beachten?

Der Empfänger der Abmahnung sollte sich ausreichend informieren lassen. Sicherlich bietet das Internet unterschiedliche Blogs und Foren, sich grundlegend zu dem Thema zu informieren. Eine ausgiebige Beratung jedoch bietet in der Regel nur das Gespräch mit einem Anwalt. Gerne können sich Betroffene im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung an Dr. Wachs oder einen anderen Anwalt unserer Kanzlei wenden. Gerne helfen wir auch Ihnen im Zusammenhang mit der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Daydream Nation – Drei sind einer zu viel”.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Beiträge zum Thema