Hilfe bei Markenverletzung durch Konkurrent

  • 11 Minuten Lesezeit

Wir helfen Ihnen, wenn ein Mitbewerber Ihre Marke, Ihr Zeichen oder eine ihr zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung nutzt. Als Kanzlei für den gewerblichen Rechtsschutz zählen Markenverletzungen zu unserem Tagesgeschäft. Profitieren deshalb auch Sie von unserer langjährigen Expertise.


Kennen Sie das: Sie wollen sich mit Ihrem Unternehmen auf dem Markt zu etablieren, haben Vertrauen in Ihre Leistungen sowie in die von Ihnen entwickelten und produzierten Waren, haben sich eine Marke schützen lassen (bspw. als Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke - wie das geht, erfahren Sie HIER), stärken kontinuierlich sowie mit Erfolg das positive Markenimage und entdecken eines Tages, dass ein Konkurrent Ihre Marke oder eine ähnliche Bezeichnung nutzt, um darunter eigene Leistungen oder Fremdprodukte zu bewerben, anzubieten oder zu verkaufen? Verständlicher Weise nehmen Sie Ihren Mitbewerber sofort als Trittbrettfahrer wahr, der den guten Ruf Ihrer Marke für seine eigenen wirtschaftlichen Interessen ausnutzen will. Wir stellen in unserer täglichen Praxis zwar häufiger fest, dass sich Unternehmen schlichtweg überhaupt gar keine Gedanken gemacht oder sich nur oberflächlich darüber informiert haben, ob sie ein bestimmtes Zeichen oder eine bestimmte Marke einfach so nutzen können und dürfen, wie es der Markeninhaber letztlich beanstandet hat. Aber auch wenn Unwissenheit oder keine bösen Absichten hinter einer Markenverletzung stehen, liegt es aus vielerlei Gründen auf der Hand, dass die Markenverletzung durch das Konkurrenzunternehmen nicht stillschweigend hingenommen werden kann.

Markenrechtsverletzungen sind ein ernsthaftes Problem, das Unternehmen weltweit betrifft und das erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann. Von Produktpiraterie bis hin zu unlauterem Wettbewerb gibt es eine Vielzahl von Verhaltensweisen, die als Verletzung von Markenrechten gewertet werden können. Hier sind einige Beispiele aus unserer Kanzleipraxis, die verdeutlichen, wie Markenverletzungen auftreten und welche Konsequenzen sie haben können:

  • Markenpiraterie: Eine Firma stellt gefälschte Produkte her und verkauft sie unter einem Markennamen, um Verbraucher zu täuschen.
  • Nachahmung von Produkten, Logos und Marken: Ein Konkurrent ahmt Ihre Produkte oder Leistungen nach, verwendet ein ähnliches Logo, Zeichen oder einen ähnlichen Namen wie Ihre Marke, um dadurch Ihre Kunden oder die Interessenten für die von Ihnen erbrachten Waren oder Dienstleistungen „abzugreifen“.
  • Fälschung von Markenlabels: Etiketten oder Kennzeichnungen werden gefälscht, um ein Produkt so aussehen zu lassen, als würde es sich dabei um Ihre Ware handeln, die Sie unter Ihrer Marke in den Verkehr gebracht haben.  
  • Keyword-Advertising: Konkurrenten kaufen bestimmte Schlüsselwörter oder Markennamen bei Suchmaschinen wie Google oder Bing, um Interessenten auf ihre eigenen Produkte umzuleiten.
  • Verletzung von Markenrechten in sozialen Medien: Verwendung von Markennamen oder Logos in Social-Media-Kanälen (TikTok, Instagram, Facebook, etc.), ohne die erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen.
  • Verwendung von geschützten Marken in Metatags: Ein Mitbewerber verwendet geschützte Markennamen in den Metatags seiner Website, um den Traffic von Suchmaschinen auf seine Website umzuleiten.
  • Verwendung von geschützten Marken in Werbeanzeigen: Ein Wettbewerber verwendet den zu Ihren Gunsten geschützten Markennamen in seinen Werbeanzeigen, um von Ihrer Bekanntheit zu profitieren („Rufausbeutung“).
  • Verwendung von geschützten Marken in Domainnamen von Webseiten: Jemand registriert eine Domain, die den Namen Ihrer Marke enthält, um den Ruf dieser Marke auszunutzen oder um die Interessenten über das Bestehen einer geschäftlichen Beziehung zu täuschen.
  • Verwendung von geschützten Marken in Ads (Google AdWords-Anzeigen): Ein Unternehmen verwendet den geschützten Markennamen eines anderen Unternehmens in seinen Google Ads (ehemals: AdWords), um Traffic auf seine Website zu leiten.
  • Verletzung von Lizenzvereinbarungen: Ein Lizenznehmer verwendet Ihre Marke über die im Vertrag festgelegten Bedingungen hinaus oder ohne erforderliche Genehmigung.

Aber gerade auch im Bereich des Onlinehandels, insbesondere auf den großen Internethandelsplattformen Amazon und eBay, sind unzählige Konstellationen denkbar, die sich als Markenrechtsverletzung erweisen können:

  • Anhängen gefälschter oder minderwertiger Produkte: Ein Amazon-Verkäufer kann gefälschte oder minderwertige Produkte an Ihr existierendes Markenangebot auf Amazon „anhängen“. Ihre Marke wird dadurch verletzt, dass der Ruf Ihrer Marke beeinträchtigt wird. Gleichzeitig werden die Verbraucher über die Herkunft der Ware getäuscht.  
  • Verwendung geschützter Markennamen in Produktbeschreibungen: Ein Verkäufer auf eBay oder Amazon kann geschützte Markennamen in Produktbeschreibungen oder Titeln verwenden, um die Sichtbarkeit seines Angebots zu erhöhen, auch wenn das Produkt nicht aus Ihrem Hause stammt.
  • Ausnutzen von positiven Bewertungen und Kundenbewertungen: Durch das Anhängen an ein gut bewertetes Angebot einer bekannten Marke können Verkäufer von den positiven Bewertungen und dem Vertrauen der Verbraucher in die Marke profitieren, selbst wenn das Produkt nicht dem Original entspricht. Dadurch wird der Ruf Ihrer Marke aber spätestens dann verwässert, wenn Kunden das minderwertige Produkt, das nicht von Ihnen stammt, kaufen und es dann negativ im Rahmen von Produktbewertungen und Produktrezensionen bewerten. 
  • Preiswettbewerb auf Kosten der Marke: Unautorisierte Verkäufer können ihre Fremdprodukte zu niedrigeren Preisen an Ihr bestehendes Markenangebot anhängen, was zu einem unfairen Preiswettbewerb führt und den Wert der Marke beeinträchtigt.

Die Auswirkungen dieser Praxis können vielfältig sein:

  • Verwirrung der Verbraucher: Kunden könnten irrtümlich glauben, dass sie ein echtes Produkt kaufen, das aus Ihrem Hause stammt, erhalten jedoch eine minderwertige oder gefälschte Kopie (Plagiat).
  • Schaden für Ihre Marke: Markeninhaber sehen Sie sich mit einem Verlust an Kontrolle über Ihre Produkte und einem möglichen Rückgang des Markenwerts konfrontiert, wenn minderwertige oder gefälschte Produkte unter Ihrem Markennamen verkauft werden.
  • Rechtliche Konsequenzen: Markeninhaber können rechtliche Schritte einleiten, um die Markenverletzung zu stoppen und Schadenersatz zu fordern. Plattformen wie Amazon und eBay ergreifen ebenfalls Maßnahmen gegen den Verkäufer, der gegen die Richtlinien der Internetplattformen verstößt und Marken verletzt.

Die obigen Beispiele für Markenverletzungen sowie für die dadurch entstehenden wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen sind extrem vielfältig. Die Verletzung Ihrer Marke kann zu Umsatzverlusten, Imageproblemen, rechtlichen Auseinandersetzungen und einem Rückgang des Vertrauens der Verbraucher in die Marke, Ihre Waren oder Dienstleistungen führen. Eines haben deshalb alle Fälle gemein: es ist für Markeninhaber von großer Bedeutung, wachsam zu sein, den Markt regelmäßig auf etwaige Markenverletzungen hin zu überwachen und im Falle etwaiger Markenrechtsverletzungen sofort gegenzusteuern, damit die eigene geschützte Marke und damit das Unternehmen keinen Schaden nimmt.

Verletzt jemand Ihre Marke, unterstützen wir Sie als Fachanwaltskanzlei für den sog. Gewerblichen Rechtsschutz mit einer gut 20-jährigen Praxiserfahrung als Rechtsanwalt im Markenrecht gern. 

Wie gehen wir vor, um die Verletzung Ihrer Marke zu unterbinden?

Am einfachsten ist es, wenn Sie uns zunächst anrufen oder uns eine E-Mail schicken und uns Ihr Problem und Anliegen (kurz) schildern. Keine Sorge: ein solches Orientierungsgespräch ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich – ohne Wenn und Aber.

Wir verschaffen uns dann einen groben Überblick über den Sachverhalt, geben eine Ersteinschätzung ab und überlegen gemeinsam mit Ihnen, welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall taktisch und rechtlich sinnvoll sind. Anschließend erörtern wir, wie unsere Unterstützung aussehen könnte, welche Kosten voraussichtlich entstünden, wenn Sie uns beauftragen, und wie die Aussichten auf eine vollständige Kostenerstattung durch den Markenverletzer sind.

Nun liegt es an Ihnen: Sie entscheiden, ob Sie uns den Schutz Ihrer Markenrechte anvertrauen und uns mit dem konkreten Vorgehen gegen die Markenrechtsverletzung beauftragen möchten.

Haben Sie den Startschuss gegeben, werden wir den Sachverhalt erneut einer tiefgehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung unterziehen. Anschließend zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten, deren Vorteile und Nachteile sowie die sich daraus jeweils ergebenden Kosten und Risiken auf. Gleichzeitig geben wir natürlich auch Empfehlungen für solche Vorgehensweisen, die sich in unserer Kanzleipraxis bewährt und als besonders effektiv erwiesen haben. Natürlich entscheiden Sie, ob wir die Vorgehensweise ausführlich besprechen oder ob Sie lediglich die erforderlichen Informationen kurz gebündelt benötigen, um gemeinsam mit uns eine Entscheidung zum weiteren Verfahren zu treffen. Bei beiden Varianten können Sie sich aber darauf verlassen, dass wir kein „Fachchinesisch“ sprechen, sondern den Fall so mit Ihnen erörtern, dass Sie genau wissen, weshalb wir Ihnen einen bestimmten Weg vorschlagen.

Generell gibt es im Falle von Markenrechtsverletzungen verschiedene außergerichtliche und gerichtliche Wege, die ein Anwalt für Markenrecht einschlagen kann. Die gewählte Vorgehensweise hängt oft von der Schwere der Verletzung, dem Umfang des Schadens und den spezifischen Zielen des Markeninhabers ab. Hier ist ein Überblick über die gängigen Schritte, die zunächst außergerichtlich und anschließend gegebenenfalls auch gerichtlich unternommen werden können, um Ihre Markenrechte durchzusetzen:

Außergerichtliches Vorgehen gegen Markenverletzungen

  • Untersuchung und Überwachung: Der erste Schritt besteht in der Regel darin, die Markenverletzung genau zu untersuchen. Dazu zählen die Dokumentation der Markenrechtsverletzung sowie das Sammeln von Beweisen, wie z.B. ein Testkauf der Produkte, das Sichern von Werbematerialien, das Dokumentieren von Online-Präsenzen und das Erfassen von Verkaufsdaten.
  • Kommunikation und Abmahnung: Eine der häufigsten außergerichtlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Markenrechte, insbesondere der Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen, ist die markenrechtliche Abmahnung des Verletzers. Ein Anwalt für Markenrecht fordert den Verletzer mit der Abmahnung dazu auf, die beanstandeten Handlungen sofort einzustellen. Zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs wird der Markenverletzer ebenfalls dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit der Unterlassungserklärung verspricht der Verletzer, dass er die Markenverletzung für alle Zukunft unterlässt und eine Vertragsstrafe (von mehreren tausend Euro) an den Markeninhaber zahlt, falls sich der Verletzer nicht an sein Unterlassungsversprechen hält. Gleichzeitig werden mit der Abmahnung auch noch Auskunftsansprüche geltend gemacht. Die geforderte Auskunft dient dazu, den Umfang der Markenverletzung einschätzen und bewerten zu können, um anschließend Schadensersatz vom Verletzer verlangen zu können. Ein weiterer und für unsere Mandanten ganz wesentlicher Punkt: mit der Abmahnung wird auch Kostenerstattung verlangt. Als Teil Ihres Schadensersatzanspruchs ist der Verletzer demnach dazu verpflichtet, die durch die Abmahnung entstehenden Kosten, also die sog. Abmahnkosten/Rechtsanwaltsgebühren, in voller Höhe zu erstatten. 
  • Verhandlung von Vereinbarungen: Falls der Verletzer auf die Abmahnung reagiert und sich einsichtig zeigt, kann versucht werden, eine schnelle und außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dies kann die Zahlung von Schadensersatz, die Übernahme der Anwaltskosten und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung umfassen, in der sich der Verletzer dazu verpflichtet, zukünftig keine ähnlichen Verletzungen mehr zu begehen.
  • Zusammenarbeit mit Online-Plattformen: Bei Markenverletzungen, die online stattfinden, kann ein Anwalt für Markenrecht mit den Internethandelsplattformen wie Amazon, eBay oder Google zusammenarbeiten, um die betreffenden Angebote oder Anzeigen entfernen zu lassen.
  • Aber ACHTUNG: Auch wenn die obige Darstellung den Regelfall betrifft, werden wir natürlich immer in Ihrem konkreten Fall hinterfragen, ob ein Abweichen von der üblichen Vorgehensweise aufgrund der spezifischen Gegebenheiten des Einzelfalls sinnvoll erscheint. So ist beispielsweise denkbar, sich zunächst mit einer sog. Berechtigungsanfrage an den Markenverletzer zu wenden. Die Berechtigungsanfrage ist das „nettere“ und formlose Mittel, um einen markenverletzenden Sachverhalt zu klären. Bei besonders dreisten Fällen einer Markenverletzung kann hingegen genauso überlegt werden, ob außergerichtliche Schritte nicht vollständig zurückgestellt werden und der Unterlassungsanspruch sofort gerichtlich gesichert wird – dies zum Beispiel im Wege des Eilrechtschutzes per einstweiliger Verfügung.


Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Markenverletzungen

Scheitert der außergerichtliche Versuch, die Markenverletzung mit Hilfe einer Abmahnung zu unterbinden, bleibt nur noch der sprichwörtliche Gang zu Gericht. Ein Anwalt für Markenrecht kann Ihre Markenrechte unter anderem mit Hilfe der nachfolgend dargestellten Maßnahmen wahren und die weitergehende Rechtsverletzung verhindern.

  • Einstweilige Verfügung: In besonders dringenden und eilbedürftigen Fällen (die nach unserer Erfahrung den „Regelfall“ darstellen), können wir für Sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Die damit angestrebte vorläufige gerichtliche Anordnung verpflichtet den Verletzer zur Unterlassung - er muss die verletzenden Aktivitäten sofort zu stoppen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
  • Klageerhebung: Der Anwalt kann alternativ oder womöglich sogar ergänzend zur einstweiligen Verfügung eine sogenannte Hauptsacheklage wegen der Markenverletzung erheben. Die Hauptsacheklage dient im Gegensatz zur Einstweiligen Verfügung dazu, eine endgültige gerichtliche Entscheidung über die Markenverletzung herbeizuführen. Mit dieser Hauptsacheklage werden in der Regel auch sämtliche weiteren Ansprüche, die außergerichtlich nicht vom Verletzer erfüllt wurden, gerichtlich geltend gemacht.
  • Prozessführung: Nach der Einreichung der Klage folgt die Prozessführung, in der Beweise vorgelegt, ggf. Zeugen befragt und rechtliche Argumente ausgetauscht werden. Wir vertreten Sie natürlich während des gesamten Verfahrens sowie bundesweit.
  • Urteil und Zwangsvollstreckung: Endet der Prozess mit einem Urteil zugunsten des Markeninhabers, umfasst das Urteil in der Regel eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen den Verletzer sowie die daneben geltend gemachten Ansprüche (Auskunftsanspruch, Schadensersatzanspruch, Kostenerstattungsanspruch, etc.). Erfüllt der Verletzer die Ansprüche dann noch immer nicht freiwillig, werden wir das Urteil zu Ihren Gunsten im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen.

In allen Phasen des Vorgehens gegen Markenrechtsverletzungen ist es wichtig, dass wir eng mit Ihnen zusammenarbeiten, um Ihre Rechte effektiv zu schützen, um die beste Strategie für Ihren individuellen Fall zu entwickeln und um die Strategie an den jeweiligen Verfahrensverlauf anpassen zu können. Dies gewährleistet, dass Ihre Ansprüche im Falle einer Markenverletzung mit größtmöglichen Erfolgschancen durchgesetzt werden.

Für uns als Kanzlei ist es wichtig, dass Sie als Mandant stets wissen, weshalb wir welche Schritte empfehlen, welche Risiken bestehen und welche Kosten auf Sie zukommen können. Diese volle Transparenz ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und damit für den Erfolg Ihres Markenanliegens!

Wenn Sie gegen eine Markenverletzung vorgehen wollen, lernen Sie uns gern einfach, unverbindlich und unkompliziert im Rahmen eines für Sie kostenlosen Orientierungstelefonats kennen. 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist im Jahre 2007 gegründet worden und hat sich von Anfang an auf den Gewerblichen Rechtsschutz und dabei insbesondere auf das Markenrecht spezialisiert. Ich selbst bin seit gut 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig – dies seit dem Jahre 2012 zugleich auch als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Als Rechtsanwalt für Markenrecht haben wir unzählige Markeneintragungen begleitet und sind im Falle von Markenverletzungen auf beiden Seiten tätig. Wir glauben deshalb ruhigen Gewissens sagen zu können, dass wir die „Kniffe“ in Markenstreitigkeiten aus unserer langjährigen täglichen Kanzleipraxis bestens kennen. 

Mit diesem Knowhow stehen wir daher auch Ihnen im Falle einer Rechtsverletzung gern zur Verfügung und freuen uns auf ein Kennenlernen.


Foto(s): Alexander F. Braeuer


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