Hinweis zu KSP Brief "Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite" dapd nachrichten GmbH -Info RA RW

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Derzeit versendet die Kanzlei ksp Rechtsanwälte (Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) wiederholt Schreiben im Auftrag des Nachrichtenunternehmens dapd nachrichten GmbH.

Hierbei wirft die Anwaltskanzlei ksp Rechtsanwälte den Adressaten dieser Schreiben vor, Sie hätten als Seitenbetreiber beziehungsweise als Domaininhaber auf Ihrer Webseite Texte, an welchen die dapd nachrichten GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht im Sinne des Urhebergesetzes besitzt, verwendet. Im Betreff heißt es insoweit "Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite".

Die Rechtsanwaltskanzlei ksp führt hierbei aus, dass der Adressat des Schreibens keine Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung dieser Texte durch die dapd nachrichten GmbH hatte.

Grundsätzlich sind nach dem Urhebergesetz Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst geschützt. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören hierbei insbesondere auch Sprachwerke, wie zum Beispiel Schriftwerke. Als Sprachwerke können daher auch Texte den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und damit dem Schutz des UrhG unterstehen. Dementsprechend sind auch die durch die Rechtsanwaltskanzlei ksp abgemahnten Texte grundsätzlich geschützt.

Dem urheberrechtlichen Schutz unterfällt ein Text jedoch nur dann, wenn er gemäß § 2 UrhG eine persönliche, geistige Schöpfung des Verfassers darstellt und eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist. Insoweit ist ein gewisses Mindestmaß an Eigenständigkeit von Nöten damit ein Text dem Schutz des Urheberrechts genießt. Generell sollte von dem Kopieren und der Verwendung fremder Texte auf der eigenen Internetseite tunlichst Abstand genommen werden.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung auf der Webseite des Domaininhabers und Empfängers des Schreibens, fordert die Kanzlei ksp rechtsanwälte im Namen der dapd nachrichten GmbH die Löschung der Texte von sämtlichen Datenträgern sowie die Entfernung der betroffenen Texte aus dem Netz. Hierbei übermittelt die Rechtsanwaltskanzlei ksp rechtsanwälte auf einem gesonderten Blatt eine Auflistung der nach Auffassung der Rechtsanwaltskanzlei ksp betroffenen URLs. Dem Löschungsgesuch sollte nach Möglichkeit fristgetreu entsprochen werden.

Darüber hinaus fordert die Kanzlei ksp Rechtsanwälte noch einen auf Grundlage einer hypothetischen Lizenzgebühr berechneten Schadensersatz, der sich auf Basis der Vergütungsregeln des Deutschen Journalisten-Verbandes berechnen lassen soll. Daneben macht die Rechtsanwaltskanzlei ksp Rechtsanwälte für die dapd nachrichten GmbH noch Aufwendungsersatz für die Beauftragung der Kanzlei ksp Rechtsanwälte sowie nicht näher aufgeschlüsselte Dokumentationskosten für die Ermittlung der Urheberrechtsverletzung geltend.

Hervorzuheben ist, dass die Rechtsanwaltskanzlei ksp mit diesem Schreiben den Empfänger nicht abmahnt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordert, sondern ein derartiges Vorgehen nur für den Fall ankündigt, dass die zur Zahlung der berechneten Beträge gesetzte Frist ungenutzt bleibt.

Vor dem Hintergrund einer Urheberrechtsverletzung auf der Webseite des Domaininhabers ist nicht anzuraten, dieses Schreiben unbedarft in den Papierkorb zu werfen. Dies kann sich im Nachhinein als teurer und zeitintensiver Fehler herausstellen, schließlich ist die Abmahnung ausdrücklich vorbehalten. Insoweit ist Empfängern eines Schreibens der Rechtsanwälte ksp, insbesondere bei vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen an Werken der dapd nachrichten GmbH, anzuraten, sich durch einen auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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