HKW Personalkonzepte GmbH - wie geht es weiter nach der Insolvenz?

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Anleihegläubiger der HKW Personalkonzepte GmbH fragen sich, wie sie sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verhalten sollen.

Insolvenzverfahren

Ob genug Insolvenzmasse vorhanden ist, darf bezweifelt werden. Die Vermögenswerte der HKW Personalkonzepte GmbH dürften nicht ausreichen, um alle Gläubiger zu befriedigen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft Darlehen bei Banken aufgenommen hat. Für diese Darlehen wurden Sicherheiten bestellt, die eine vorzugsweise Befriedigung der Banken ermöglichen.

Die für die Anleihegläubiger zur Verfügung stehende Insolvenzmasse dürfte sich dadurch weiter verkleinern.

Ansprüche aus Prospekt und Delikt

Aufschlussreich sind die Vorgänge rund um die ehemalige Geschäftsführung. So ist mittlerweile ein Ankauf von Geschäftsanteilen durch die Gesellschaft aus dem Jahr 2011 bekannt geworden. Der Kaufpreis für diesen Ankauf wurde dabei fremdfinanziert.

Weiterhin wurden von der Gesellschaft mehrere Darlehen vergeben, deren Rückzahlung äußerst ungewiss ist. Diese Darlehen sollen bereits durch den Insolvenzverwalter gekündigt worden sein.

Was können Anleger jetzt tun? Anleger sollten ihre Ansprüche aus Prospekthaftung prüfen. Für Prospektfehler haften nicht nur die insolvente HKW Personalkonzepte GmbH sondern auch die sog. Prospektverantwortlichen.

Da die Anleihen bis zum Oktober 2012 platziert wurden, läuft die dreijährige Verjährungsfrist noch.

Ebenso dürften deliktische Ansprüche gegenüber der ehemaligen Geschäftsführung bestehen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


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